Bürgermeister Frank Schneider kritisiert die Entscheidung des Landes NRW
„Weitere Lockerungen sehr kurzfristig“

Bürgermeister Frank Schneider ist nach den Ankündigungen des NRW-Ministerpräsidenten teilweise „fassungslos", wie kurzfristig das Land Öffnungen quasi über Nacht beschließt, ohne den Akteuren vor Ort Vorbereitungszeit zu geben. | Foto: Foto: Foto Schatz
  • Bürgermeister Frank Schneider ist nach den Ankündigungen des NRW-Ministerpräsidenten teilweise „fassungslos", wie kurzfristig das Land Öffnungen quasi über Nacht beschließt, ohne den Akteuren vor Ort Vorbereitungszeit zu geben.
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Das Lockerungspaket des Landes NRW hat Auswirkungen auf einige Bereiche des öffentlichen Lebens in Langenfeld.

Bei aller Zustimmung für eine behutsame Lockerung der Maßnahmen zur Kontaktvermeidung vor dem Hintergrund eines derzeit messbaren Rückgangs der Infektionszahlen und Ansteckungsfaktoren ist Langenfelds Bürgermeister nach den gestrigen Ankündigungen des NRW-Ministerpräsidenten teilweise „fassungslos, wie kurzfristig das Land Öffnungen quasi über Nacht beschließt, ohne den Akteuren vor Ort Vorbereitungszeit zu geben.
Da alle Öffnungen auch mit entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln auch von privaten Einrichtungen vorzubereiten sind, nimmt dies Arbeit und damit auch Zeit in Anspruch, um im Sinne der Infektionsvermeidung Vorkehrungen zu treffen.“
Seine Kritik bezieht sich dabei auf die sehr kurzfristige Bereitstellung der Verordnungen des Landes: „Selbstverständlich sind nur diese für unsere Vorbereitungen und Maßnahmen bindend und nicht täglich wechselnde Medienankündigungen“.

Gründliche Vorbereitungsphase nötig

Die Öffnung der Senioreneinrichtungen am Muttertag ist aus seiner Sicht emotional und vor dem psychosozialen Hintergrund mehr als verständlich, was die besondere Gefährdungslage angeht, aber kritisch zu betrachten, da es teilweise noch Infizierte in solchen Einrichtungen gibt. Gerade hier bedarf es einer längerfristigen und besonders gründlichen Vorbereitungsphase, um die in diesen Einrichtungen speziell gefährdeten Menschen keinem unnötigen Infektionsrisiko auszusetzen. „Diese Rückmeldungen und Sorgen erhalten wir ja heute auch aus den Einrichtungen selbst“, so der Bürgermeister.

Verantwortungsbewusster
Umgang mit Freiheiten

Sein Appell zum Wochenende geht dabei weiterhin in die Richtung des gelebten Verantwortungsbewusstseins im Umgang mit den Freiheiten, die nun gewährt werden und die sich viele Menschen wünschen. „Hier ist jede und jeder einzelne in der Verantwortung, sich weitsichtig zu verhalten, um diese Freiheiten auch weiterhin zu rechtfertigen und zu sichern.“

Konzepte zu Hygiene & Co.

Sportvereine müssen ein Konzepte zu Hygiene, Abstand und Zugang vorlegen. Dabei greift ab sofort die Lockerung für den kontaktfreien Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen unter Einhaltung der Abstandsregelungen.
Die Langenfelder Vereine wurden heute angeschrieben und über Auflagen und Empfehlungen zu Hygiene-, Abstands- und Zugangsregelungen informiert. Dabei wurde allen Vereinen vorgegeben, entsprechende Regelungen beim Sportreferat einzureichen, bevor der Sportbetrieb auf den städtischen Anlagen wieder starten kann. Diese Konzepte sind die Voraussetzung für den Wiedereinstieg.
Die Verpflichtung der Erstellung eines Hygiene-, Abstands- und Zugangskonzeptes gilt auch für die Betreiber von privaten Sportanlagen in eigener Verantwortung. Die Stadtverwaltung behält sich vor, auch dort Stichprobenkontrollen vorzunehmen.
Die städtischen Sportanlagen werden vorerst nicht für den Freizeitsport geöffnet, da die Nutzervereine zur Durchsetzung ihrer Konzepte mehr Raum benötigen und damit ausgeweitete Trainingszeiten vorhalten werden.

Verantwortung liegt bei Schulen

„Rollierender“ Schulbetrieb in der Verantwortung der jeweiligen Schulen „Das am kommenden Montag beginnende ‚rollierende System‘ an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen ist nach neuer Erlasslage in der Verantwortung der jeweiligen Schulen, die alle unterschiedliche Parameter in Sachen Raumkonzepte und Personaleinsatz der Lehrerschaft zu berücksichtigen haben“, erklärt Schulreferatsleiter Carsten Lüdorf. Die Eltern werden dazu von ihren jeweiligen Schulen in den kommenden Tagen darüber informiert, welche Klassen wann in den Unterricht kommen müssen.

Gastronomie und Handel

Eine Verordnung zu Gastronomie und Handel steht noch aus: Während zu diesen beiden Themen bereits geänderte und verlängerte Verordnungen des Landes vorliegen, sind zur Stunde die angekündigten Lockerungen in Gastronomie und Handel bislang lediglich medial vermeldet, aber noch nicht in entsprechende Erlasse gegossen.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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