Aprilscherze - Anwälte warnen!

WARNUNG:
Nicht vergessen: Nach § 4711 Abs. 0/8,15 der deutschen GAG-Verordnung müssen Aprilscherze spätestens um 23.23 Uhr des Produktionstages aufgelöst werden.
(Quelle: "Hilfe im Paragraphen-Dschungel", ISBN 2015-04-01)

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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