Inge Blask: „Landtag verabschiedet Inklusionsgesetz“

„Inklusion ist ein Menschenrecht, das nun auch in unseren Schulen gelebt werden kann. Wir haben mit dem neuen Gesetz die notwendigen Spielräume und Möglichkeiten geschaffen, dass alle Kinder mit und ohne Handicap ihre Fähigkeiten, Neigungen und Talente frei entfalten können“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Inge Blask zum gestern im Landtag NRW beschlossenen 9. Schulrechtsänderungsgesetzt – auch Inklusionsgesetz genannt, mit dem die Landesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

„Durch das Gesetz haben behinderte Kinder ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in einer Regelschule. Ich freue mich daher umso mehr, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung getroffen werden konnte, die verhindert, dass die Kostenfrage auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird“, so Blask weiter.

Die Landesregierung und die Kommunen hatten sich im Vorfeld der Verabschiedung darauf verständigt, dass das Gesetz nicht, wie geplant, am Tag nach der Verkündung, sondern erst am 1. August 2014 in Kraft treten soll. Der Zeitaufschub soll nun genutzt werden, um über eine Untersuchungsgruppe die Kosten der Inklusion für die Kommunen zu erheben. Letztere können gegen das Gesetz bis zu einem Jahr nach dessen Inkrafttreten klagen.

Die von der Bundesrepublik Deutschland unterschriebene Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert, für eine Schule zu sorgen, die allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen eröffnet, ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen oder ihrer aktuellen Lebenslagen. Schon seit dem Jahr 2010 hat Rot-Grün hier mit 1.100 Lehrerstellen investiert, um den Herausforderungen der Inklusion zu begegnen. „Mit dem nun verabschiedeten Gesetz, wird Inklusion im Schulbereich umgesetzt - eine große Chance für die Gesellschaft“, so Blask abschließend.“

Autor:

André Schulz aus Menden (Sauerland)

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