Bestattungskultur in Deutschland

Hanna Laux und Julian Severin vom Bestattungsinstitut Severin in Fröndenberg | Foto: I. Düppe
  • Hanna Laux und Julian Severin vom Bestattungsinstitut Severin in Fröndenberg
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Die beiden Bestattermeister Hanna Laux und Julian Severin aus Fröndenberg-Bentrop gaben beim offenen Montagstreff des Hospizkreises einen Einblick in ihr Tätigkeitsfeld.
Auch wenn der Beruf des Bestatters eher eine männliche Domäne ist, gibt es heutzutage immer mehr Frauen, die sich dafür entscheiden. Häufig spielt dabei der familiäre Hintergrund eine Rolle.
Um Bestattermeister*in zu werden, ist zunächst eine Ausbildung zur Bestatter-Fachkraft erforderlich, auf die dann aufgebaut werden kann.
Der Bestatter ist eine Vertrauensperson, die im Todesfall vieles bzw. alles für die Angehörigen regeln kann, je nachdem, wie es gewünscht wird.
Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, wird zunächst der Hausarzt oder -falls nicht erreichbar- der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) kontaktiert. Dieser stellt den Tod offiziell fest und den Totenschein aus. Danach wird der Bestatter informiert. Er berät die Angehörigen und erledigt die Bürokratie, wie Vorlage des Familienstammbuchs, des Personalausweises und des Krankenversicherten-Nachweises beim Standesamt.
In Deutschland gibt es eine Bestattungs- und Sargpflicht, für die in der Regel der Ehe- bzw. Lebenspartner oder erwachsene Kinder zuständig sind.
Die Erdbestattung muss innerhalb von 10 Tagen nach Eintreten des Todes erfolgen, bei einer Kremation muss die Bestattung innerhalb von 6 Wochen stattfinden. Es gibt für die Urnen einen Bestattungszwang, das heißt, dass die Asche nicht mit nach Hause genommen werden darf. In Ausnahmen können aber Teile der Asche ausgehändigt werden, um diese in einem Schmuckstück zu verarbeiten. Auch gibt es die Möglichkeit, auf Wunsch einen Fingerabdruck der verstorbenen Person zu nehmen und den in einem Schmuckanhänger zu verarbeiten.
Laut Gesetz übernehmen die Erben die Kosten für die Beerdigung (Kostentragungspflicht).
Das Totenfürsorgerecht betrifft das Recht, über Ort und Art der Bestattung und über den Ablauf der Beisetzung zu bestimmen; es obliegt den nächsten Angehörigen.
Hanna Laux und Julian Severin weisen darauf hin, dass es hilfreich ist, eine Bestattungsvorsorge zu treffen. Diese betrifft die Kenntnis über die benötigten Papiere und eine klare Vorstellung der eigenen Wünsche. Auch sollte daran gedacht werden, Geld bestattungsbezogen zu sichern. Dies geht am besten über ein Treuhandkonto, das mit Hilfe des Bestatters eröffnet werden kann und sicherstellt, dass das Geld zweckbestimmt verwendet wird.
In offener Gesprächsrunde erhielten die Teilnehmer viele Informationen und Antworten auf persönliche Fragen zu Bestattungen.

Autor:

Ilona Düppe aus Menden (Sauerland)

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