Öffentliches Leben wird weiter runtergefahren
Weitere Maßnahmen zur Corona-Eindämmung

Mit weiteren Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus gestoppt werden.  | Foto: pixabay / Grafik Sikora
  • Mit weiteren Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus gestoppt werden.
  • Foto: pixabay / Grafik Sikora
  • hochgeladen von Uwe Petzold

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen: Ab sofort sollen nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden.

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen heißt es zu dem Maßnahmenpaket: Seit heute (16.03.) müssen alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Auch die Sportstätten des Märkischen Kreises in den keiseigenen Schulen und Berufskollegs bleiben geschlossen.
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, "Shopping-Malls" oder "Factory-Outlets" soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: "Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen."
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Autor:

Uwe Petzold aus Dortmund-Süd

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.