Moers - Informationen zu Lockerungen
Hey, Corona! Was geht? Und ab wann...?

Seit Montag, 8. März, gibt es Lockerungen des Lockdowns. Einiges ist eingeschränkt wieder möglich. Daher: Informieren und selbstfürsorglich rausgehen!! | Foto: DiBo
  • Seit Montag, 8. März, gibt es Lockerungen des Lockdowns. Einiges ist eingeschränkt wieder möglich. Daher: Informieren und selbstfürsorglich rausgehen!!
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Corona-Regeln: Was seit Montag wieder geht

Termin-Shopping, Bibliothek- und Museumsbesuche, Kosmetik und Sport im Freien sind wieder möglich: Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung mit den Regeln seit Montag, 8. März, veröffentlicht.

Sie betreffen auch die Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand. Individualsport ist im Freien ebenfalls mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt.

Kindergruppen mit höchstens zwanzig Personen bis 14 Jahren können unter freiem Himmel mit bis zu zwei Aufsichtspersonen beim Sporttreiben zusammenkommen. Voraussetzung: ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern. Sportarten, bei denen dies nicht gewährleistet ist, sind unzulässig.

Terminshopping und Museumsbesuche

Kunden können in Einzelhandelsgeschäften nach vorheriger Terminvereinbarung einkaufen. Maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter ist zulässig. Für Geschäfte, die bisher geöffnet hatten, ändert sich nichts.

Seit 8. März können auch Buchhandlungen, Gartenmärkte und Schreibwarenläden ohne Termine Kunden empfangen. Lockerungen gelten für Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser und Gedenkstätten. Dort sind Besucher mit Termin willkommen.

Hier gilt: Eine Person pro 20 Quadratmeter. Das Grafschafter Museum hat unter diesen Bedingungen seit Dienstag, 9. März, mit (auch kurzfristig möglicher) Terminvereinbarung unter Telefon 02841/201 68 200 zu den normalen Zeiten geöffnet.

Bibliotheken, Musikschule, vhs

Die Hauptstelle der Bibliothek Moers startet am Donnerstag, 11. März, wieder mit dem Präsenzbetrieb (Rückverfolgbarkeit und Personenbeschränkung wie vor dem letzten Lockdown). Die Zweigstelle Kapellen öffnet am Dienstag, 16. März, Repelen am Mittwoch, 17. März.

Bereits bestellte Medien können in der jeweiligen Bibliothek abgeholt werden. Auch hier gilt: maximal eine Person auf 20 Quadratmetern.

Seit Montag, 8. März, ist musikalischer Unterricht in der Moerser Musikschule in einer Gruppenstärke von maximal fünf Schülern wieder zugelassen. Aus organisatorischen Gründen startet der Unterricht ab Montag, 15. März.

Die Volkshochschule darf weiterhin noch keinen Präsenzunterricht durchführen, mit Ausnahme der Abschlusskurse für die Schulabschlüsse. Nach wie vor hat die vhs viele Online-Kurse im Angebot. Wenn die weitere Entwicklung es zulässt, sollen sie nach den Osterferien, am 12. April, wieder in Präsenzform starten.

Infos und Anmeldung unter Tel. 02841/201-565 oder www.vhs-moers.de.

Kosmetik, Fußpflege, Piercing, Fahrschule

Weitere Neuerungen beziehen sich auf Dienst- und Handwerkerleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht möglich ist. Beispielsweise Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Massage, Tätowieren und Piercen zählen hierzu, ebenso die bereits geöffneten Friseure.

Wenn der Kunde keine Maske oder diese nicht dauerhaft trägt, darf er nur mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest bedient werden. Das Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.

Die Mitarbeiter müssen ebenfalls alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest vorweisen. Entsprechende Testverfahren müssen erst noch in einer Coronatestungsverordnung geregelt werden.Diese liegt noch nicht vor.

Seit 8. März dürfen auch Fahrschulen wieder unterrichten. Für sie gelten ebenfalls strenge Hygienevorschriften.

Wie es weitergeht

Die weiterführenden Schulen beginnen am Montag, 15. März, mit dem Wechselunterricht. Genauere Infos hierzu erhalten die Eltern und Schüler von der jeweiligen Schule. Weitere Änderungen kann es geben, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Land NRW über 100 oder unter 50 liegt sowie spätestens ab Montag, 22. März.

Zu erwarten sind dann mindestens Lockerungen für die Außengastronomie, Theater, Kinos und kontaktfreien Sport drinnen beziehungsweise Kontaktsport draußen.

Genauere Regelungen und Ausnahmen sind in der aktuellen Coronaschutzverordnung unter https://www.moers.de/de/rathaus/fragen-und-antworten-zum-coronavirus/ nachzulesen.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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