KKV kritisiert Gesetzentwurf zum Verbot der Sterbehilfe – Betreuung bis zum Tod und nicht Beförderung in den Tod muss das Ziel sein

„Jeder Mensch hat ein uneingeschränktes Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und hat Anspruch auf absoluten Schutz bis zum Tod.“ Mit dieser Aussage unterstreicht der KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, in seinem Grundsatzprogramm sein uneingeschränktes Eintreten für den Lebensschutz vom Beginn bis zum natürlichen Ende.

Deshalb begrüßt der katholische Sozialverband auch grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die kommerzielle Sterbehilfe gesetzlich zu verbieten. „Allerdings wird diese Initiative förmlich auf den Kopf gestellt, wenn das Gesetz nun vorsieht, all jene straffrei zu stellen, die dem Sterbewilligen nahestehen, wobei sogar Ärzte und Pflegekräfte mit einbezogen werden sollen“, kritisiert der Bundesvorsitzende des KKV, Bernd-M. Wehner, den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. „Einmal abgesehen davon, dass diese Formulierungen so interpretationsfähig sind, dass sie sämtliche Hintertüren offen lassen, ist es geradezu absurd, die Sterbehilfe mit Solidaritätsgefühlen für den Kranken zu verbinden.“ Echte Liebe und wirkliches Mitgefühl mit seinem Mitmenschen zeigen sich nicht darin, dass man jemandem dabei unterstützt, sich umzubringen. Gefragt sei vielmehr eine liebevolle Betreuung bis zum Tod und nicht die Beförderung in den Tod. Dies sei der Schlüssel für eine humane Gesellschaft sei.

Umgang mit Sterbenden ein Gradmesser für die Humanität
Im Übrigen könnten auch noch so gutgemeinte Worte wie "jeder Mensch hat das Recht auf einen Tod in Würde" nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sterbehilfe Beihilfe zum Mord sei. Von daher sei es richtig, dass auch in Deutschland Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich verfolgt werden müsse. Hier dürfe es aber keine Ausnahmen geben. "Schließlich ist der Umgang mit sterbenden Menschen ein Gradmesser für die Humanität in einer Gesellschaft. Wie wir mit Sterbenden umgehen, zeigt, welchen Stellenwert wir dem menschlichen Leben zubilligen", betont der KKV-Bundesvorsitzende.

Eine aktive Sterbehilfe widerspreche nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so Wehner. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben, könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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