KKV Monheim unterstützt Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ (One of us)

Keine Steuergelder für die Forschung mit menschlichen Embryonen – Verantwortung in der Forschung darf keine Leerformel sein

"Auch in Europa muss der Lebensschutz erheblich gestärkt werden. Deshalb darf es keine Finanzierung der verbrauchenden Embryonenforschung und des Klonens mit Steuergeldern der EU geben. Denn Embryonen sind kein Rohstoff, sondern menschliches Leben in seinem Anfangsstadium.“ Mit diesen Worten unterstützt Herbert Süß, Vorsitzender der KKV-Ortsgemeinschaft Monheim am Rhein, im Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ (One of us) und ruft alle Monheimer Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Unterschriftenaktion zu beteiligen. Die entsprechenden Unterschriftslisten liegen in allen katholischen Kirchen in Monheim aus. Sie können aber auch bei der KKV-Bundesgeschäftsstelle in Essen, Tel. 0201 87923-0 bzw. per Mail info@kkv-bund.de, angefordert werden. Darüber hinaus kann man unter www.1-von-uns.de auch auf elektronischem Weg sein Votum abgeben bzw. die Unterschriftenlisten runterladen und ausdrucken.

„Mit dem Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative, die auch von Papst Franziskus unterstützt wird und vom Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner bereits unterzeichnet wurde, kann der Lebensschutz in Europa erheblich gestärkt werden“, unterstreicht Herbert Süß. Gleichzeitig könne die EU unter Beweis stellen, dass verantwortungsvolle Forschung keine Leerformel sei, sondern europaweit gelte. Damit sich die EU-Kommission und das Europaparlament mit den Lebensschutzforderungen befassen müssen, benötigt die Initiative bis zum 31. Oktober 2013 eine Million Unterschriften in mindestens sieben verschiedenen Ländern. Für jedes Land gibt es ein Quorum. Für Deutschland liegt es bei 74.250. Knapp 869.000 Unterschriften sind europaweit bereits gesammelt. Deutschland hat bisher rund 43.400 erreicht.

Herbert Süß erinnert daran, dass der KKV immer wieder für eine Menschenwürde ohne Wenn und Aber plädiere. Und da der Mensch sich von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt, müsse dieser Schutz von diesem Zeitpunkt an gelten. Alles andere sei nur eine willkürliche Festlegung. Dies habe auch der Europäische Gerichtshof am 18. Oktober 2011 erstmals höchtsrichterlich festgestellt: „Hiernach ist der Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch.“ Demzufolge dürfe es beim Lebensrecht keinen Kompromiss geben. Die EU sei vielmehr gefordert, das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an zu schützen. „Und deshalb müssen die EU-Gelder für Embryonenversuche und des Klonen gestoppt werden. Nur verantwortungsvolle Forschung darf in Europa eine Zukunft haben“, so der Monheimer KKV-Vorsitzende.

Weitere Infos über den KKV findet man unter: www.kkv-monheim.de bzw. www.kkv-bund.de.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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