Nachgefragt bei den Stadtwerken Ratingen
Alarmstufe bei Gaslieferungen, aber: Haushaltskunden erhalten besonderen Schutz

Marc Bunse, Geschäftsführer der Stadtwerke | Foto: Stadtwerke Ratingen
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Die Aufrufe der Bundesregierung zum sorgsamen Verbrauch von Strom und Gas häufen sich, da Russland die Lieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 drosselt. Habeck hat inzwischen die Alarmstufe der Gasversorgung ausgerufen. Wir fragten bei den Stadtwerken nach, ob noch die Versorgung sichergestellt ist.

"Nach aktuellem Stand werden eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, damit es auch im Winter 2022/2023 trotz verringerter russischer Gasliefermengen zu keinen Versorgungsengpässen bei der Verteilung von Erdgas und Fernwärme kommt", teilt Sina Burmester von der Stabsstelle Kommunikation der Stadtwerke Ratingen GmbH mit. Ziele seien unter anderem, die Gasspeicher bis zum Jahresende bis zu 90 Prozent zu befüllen und noch mehr Gas aus anderen Staaten als aus Russland zu beziehen. Insgesamt soll es Anreize seitens des Staates zur Reduzierung des Erdgasverbrauches und zum Verzicht auf Gasverstromung geben. "Die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang bereits mit einer Kampagne aktiv, die Verbraucher zur Einsparung im Gasverbrauch motiviert", sagt Burmester.

Warnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe

Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) reagiere auf sich abzeichnende Engpasssituationen dreistufig (Warnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe). Bei der Alarmstufe sei man lediglich zu marktbezogenen Maßnahmen verpflichtet, Notfallmaßnahmen erfolgen erst bei der dritten Stufe.
"Grundsätzlich gilt, dass Mengenreduzierungen innerhalb unserer Gasversorgung immer nur das letzte Mittel sind, sollten netz- und marktbezogene Maßnahmen der Stufe 1 und Stufe 2 nicht ausreichen", so die Stadtwerke.

Verwendungszwecke bei Letztverbrauchern abgefragt 

Im Sinne einer verantwortungsvollen Krisenvorsorge hätten sich die Stadtwerke Ratingen GmbH frühzeitig auf den Eintrittsfall einer Engpasssituation vorbereitet. Laut der Verpflichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz seien im Rahmen des „Notfallplans Gas“ "nicht geschützte Letztverbraucher zur Angabe relevanter Daten im Kontext ihrer Gasverwendung abgefragt" worden. Aus diesen Daten sei in Anlehnung an die Gesetzgebung eine Reihenfolge zur Gasmengenreduzierung eben dieser Letztverbraucher erstellt worden.

Kochen wir bald nur noch auf halber Flamme? | Foto: Symbolbild: Stadtwerke
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Gasversorgung sei derzeit sicher

Die Gasversorgung seitens der Stadtwerke sei derzeit sichergestellt, sollte es dennoch zu einer Gasmangellage in Deutschland kommen, gewähre der Gesetzgeber bestimmten Kundengruppen (nach §53a EnWG) einen besonderen Schutz. Darunter zählen auf jeden Fall alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und Fernwärmeanlagen, welche die genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.
„Wir können Ihnen versichern, dass wir die aktuelle Lage fortlaufend und äußerst genau beobachten und uns auf alle möglichen Versorgungslagen vorbereiten“, erläutert Marc Bunse, Geschäftsführer der Stadtwerke Ratingen.

Marc Bunse, Geschäftsführer der Stadtwerke | Foto: Stadtwerke Ratingen
Kochen wir bald nur noch auf halber Flamme? | Foto: Symbolbild: Stadtwerke
Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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