Recklinghausen
Pass-Angelegenheiten für die Weihnachtsferien bis Mitte November erledigen

Ist der Personalausweis aktuell? Wann läuft der Reisepass aus? Und ist der Kinderreisepass noch gültig? Wer in den Weihnachtsferien verreisen will, für den lohnt sich ein Blick auf die Gültigkeitsdauer der Ausweise und Pässe.
Laufen diese demnächst ab, empfiehlt die Stadt Recklinghausen, neue Personalausweise und Reisepässe bis spätestens Dienstag, 12. November, im Bürgerbüro im Stadthaus A zu beantragen. Dann sollten die Ausweise und Pässe rechtzeitig vor den Weihnachtsferien (Start: 23.12.2019) abholbereit vorliegen.

Bearbeitungsstatus erfragen

Auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen (https://www.recklinghausen.de/inhalte/startseite/_ausweisstatus/_Neuer_Vorgang.asp) kann der Bearbeitungsstatus des Personalausweises oder Reisepasses abgefragt werden. Dafür wird die Seriennummer, die sich auf dem Abholschein befindet, benötigt. Der Abholschein wird bei der Beantragung im Bürgerbüro übergeben.

Der Personalausweis

Wer einen neuen Personalausweis benötigt oder diesen erstmals beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Mitzubringen ist der bisherige Ausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mal 35 Millimeter). Ist der bisherige Personalausweis nicht vorhanden, muss die Identität nachgewiesen werden, zum Beispiel durch den Reise- beziehungsweise Kinderreisepass oder durch amtliche Lichtbildnachweise wie den Führerschein. Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit eines Elternteils beziehungsweise Betreuers sowie die Vorlage ihrer Ausweise notwendig. Gegebenenfalls mitzubringen ist auch die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils, sofern beide sorgeberechtigt sind.

Wird kurzfristig, bereits innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit, ein gültiges Ausweisdokument benötigt und liegt ein wichtiger Grund vor, kann man sich zusätzlich zum normalen Personalausweis ausnahmsweise einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Der wichtige Grund ist gegebenenfalls nachzuweisen.

Kosten und Gültigkeitsdauer

Der Personalausweis kostet ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro und ist für zehn Jahre gültig. Vor dem 24. Lebensjahr liegt die Gebühr bei 22,80 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Der vorläufige Personalausweis kostet zehn Euro. Dieser ist dann maximal drei Monate gültig.

Abholung

In frühestens drei bis vier Wochen liegt der Personalausweis im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Nur der Antragsteller oder eine schriftlich bevollmächtigte Person kann diesen Ausweis abholen.

Der Antragsteller erhält außerdem vor dem Abholtermin einen sogenannten PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion. Wenn eine andere Person den Ausweis abholt, muss die Vollmacht den Hinweis beinhalten, dass der Bevollmächtigte den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen darf. Auch Sorgeberechtigte benötigen eine Vollmacht vom Ausweisinhaber, wenn dieser das 16. Lebensjahr vollendet hat und den Ausweis nicht persönlich abholt.

Der Reisepass

Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Wer einen Reisepass beantragen will, muss in Recklinghausen gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Beim Reisepass handelt es sich um einen elektronischen Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten. Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten und das biometrische Lichtbild. Zusätzlich werden das Bild und zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Beim Reisepass sind die Fingerabdrücke Pflicht. Eine Wahlmöglichkeit wie beim Personalausweis gibt es hier also nicht.

Kosten und Gültigkeitsdauer

Ab dem 24. Lebensjahr kostet der Reisepass 60 Euro und gilt zehn Jahre. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der Reisepass 37,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre.

Kinderreisepass

Jedes Kind benötigt ab der Geburt einen eigenen Kinderreisepass. Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht möglich. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum zwölften Lebensjahr ausgestellt. Erforderlich sind ein biometrisches Lichtbild sowie der alte Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde.

Den Antrag für den Kinderreisepass stellen die Eltern beziehungsweise Betreuer. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist folgendes notwendig: eine gleichlautende schriftliche Erklärung des weiteren Sorgeberechtigten sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Elternteils. Ist die Ehe geschieden, wird der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss benötigt. Im Falle einer Betreuung ist die Vorlage der Bestallungsurkunde erforderlich. Kinder ab dem zehnten Lebensjahr unterschreiben den Kinderreisepass selbst. In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen des Kindes bei der Beantragung Voraussetzung.

Hinweis:
Nicht alle Staaten erkennen den Kinderreisepass als Reisedokument an, da es sich nur um ein Passersatzdokument handelt. Deshalb sollten sich die Eltern vor Antritt der Reise vergewissern, ob der Staat, in den die Familie reisen möchte, Kinderreisepässe akzeptiert.

Kosten und Gültigkeitsdauer

Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, eine Verlängerung sechs Euro. Der Pass ist sechs Jahre gültig.

Weitere Informationen gibt es unter www.recklinghausen.de/buergerservice.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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