Schwelmer Haushalt nicht genehmigt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Schwelm darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 des Haushaltssanierungsplans nicht festgestellt werden kann.

Zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit erhält Schwelm nach Rücksprache mit dem NRW-Miniszerium für Inneres und Kommunales letztmalig bis zum 30. Juni 2015 die Gelegenheit, zusätzliche rechtsverbindliche Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2021 zu beschließen.
Diese Maßnahmen müssen zusätzliche Konsolidierungsbeiträge ergeben, deren Höhe Arnsberg vorgegeben hat. Um zu vermeiden, dass ein Ratsbeschluss ggfs. nicht anerkennungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen beschließt, ist vor dem Beschluss die Zustimmung der Bezirksregierung zu möglichen Konsolidierungsmaßnahmen einzuholen. Bürgermeister und Beigeordneter/Kämmerer haben den Rat der Stadt Schwelm umgehend über die Entscheidung der Bezirksregierung informiert und entsprechende Sitzungen terminiert.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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