Aus dem Schwerter Rathaus:
Glockengeläut und Muezzinruf zeitgleich

Befristet bis zum 9. April kann der Muezzin der Süleymaniye Moschee Schwerte am Beckenkamp täglich jeweils um 19 Uhr zum Gebet aufrufen. Zeitgleich mit dem Glockengeläut der christlichen Kirchen und nicht länger soll der Ruf des Muezzin die islamischen Gemeindemitglieder aufrufen, für die an Covid-19 erkrankten und verstorbenen Menschen und deren Angehörige zu beten.

Die Stadt Schwerte gibt damit einem Antrag der Süleymaniye-Gemeinde statt. Sie hat vor der Genehmigung die Haltung der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden dazu eingeholt. Beide haben für die Ausnahmegenehmigung keine Bedenken erhoben. Die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im gesamten Stadtgebiet Schwerte, von Westhofen bis Geisecke, von Ergste bis zur Schwerter Heide haben ihr Abendgeläut auf die gemeinsame Zeit 19 Uhr abgestimmt.

Die Handlungsweise geht zurück auf eine Abstimmung mit der Bezirksregierung in Arnsberg. Daraus folgt, dass der Muezzinruf eine Ausnahme bis einschließlich Donnerstag (9. April 2020) bleibt und die Möglichkeit dazu auf die besondere Situation durch die Coronakrise zurückzuführen ist. Es handelt sich somit nicht um einen Dauerzustand, sondern dient den Fürbitten für nahe und ferne Menschen, für die Welt und die Stadt, für alle, die Verantwortung tragen, die pflegen und Kranke behandeln.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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