Eltern werden entlastet:
Neue Beitragssätze für die Kinderbetreuung

Lag die Bemessungsgrenze für Kindergartenbeiträge bisher bei einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro, soll sie vom 1. August 2020 an auf 30.000 Euro angehoben werden. Eine neue einkommensabhängige Staffelung von Elternbeiträgen soll einfließen in die Satzung der Stadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Darüber entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 10. Juni (17 Uhr Alfred-Berg-Sporthalle).

„Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Vorschlag eine höhere Beitragsgerechtigkeit über alle Einkommensgruppen hinweg erreichen“, sagt Bürgermeister Dimitrios Axourgos. „Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Jahreseinkommen werden nun spürbar entlastet“. Die neue Staffelung und die seit einem Jahr geltende Beitragsfreistellung führen dazu, dass rund 500 Familien und Alleinerziehende in Schwerte keine Beiträge mehr für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen müssen. In unteren Einkommensbereichen sinkt die Beitragslast im Verhältnis zu hohen Einkommensklassen.

Zudem galt bisher: Je mehr Wochenstunden für ein Kind gebucht wurden, desto günstiger fielen die Beiträge aus. Dieser „Mengenrabatt“ fällt nun weg. In jeder Einkommensgruppe ist künftig der gleiche Betrag für eine Betreuungsstunde zu zahlen. „Wir haben uns bei der Festsetzung der Beitragsbemessungsgrenzen an die Buchstaben des neuen Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW gehalten“, erklärt Andreas Pap, Leiter des Jugendamtes der Stadt Schwerte. Dort ist geregelt, dass die Beiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege künftig identisch sein sollen.

Darüber hinaus werden vom nächsten Kindergartenjahr (1.8.-31.7.) an die letzten beiden KiTa-Jahre komplett kostenfrei sein. Das führt zwar in den Kommunen zu Verlusten, die aber vom Land ausgeglichen werden sollen. Dieses Versprechen geht zurück auf eine Reform des KiBiz, die im November vergangenen Jahres auf den Weg gebracht worden war. Ausgenommen von diesen Neuregelungen ist der OGS-Beitrag. Hier ist lediglich eine soziale Staffelung der Beiträge vorgegeben. „Wir finden, dass eine Beitragssteigerung von drei Prozent in zwei Jahren hier vertretbar ist“, sagt Andreas Pap.

Berechnet worden sind die kommenden Beiträge übrigens vor der Coronakrise. Sind Schwerter*innen wirtschaftlich von der Pandemie betroffen, „werden die Beiträge natürlich nachberechnet“, so Andreas Pap. In Paragraph 9 der Schwerter Satzung heißt es zudem für künftige Fälle ganz neu, um noch schneller reagieren zu können: „In Fällen außergewöhnlicher, über einen gewissen Zeitraum andauernder Ereignisse, beispielsweise Streik, Pandemien oder größerer Schadensfälle, die eine vollständige Schließung der Einrichtungen oder lediglich die Gewährleistung einer Notbetreuung zur Folge haben, kann die Stadt Schwerte die Erhebung von Elternbeiträgen aussetzen sowie ganz oder teilweise erlassen.“

Hier Auszüge aus der Beitragsstaffelung für Monatsbeiträge
• Jahreseinkommen bis 30.000 Euro: beitragsfrei
• Jahreseinkommen ab 30.000 Euro: 10 Euro für 5 Wochenstunden, 47 Euro für 25 Wochenstunden, 84 Euro für 45 Wochenstunden.
• Jahreseinkommen ab 60.000 Euro: 21 Euro für 5 Wochenstunden, 103 Euro für 25 Wochenstunden, 185 Euro für 45 Wochenstunden.
• Jahreseinkommen ab 105.000 Euro: 68 Euro für 5 Wochenstunden, 338 Euro für 25 Wochenstunden, 608 Euro für 45 Wochenstunden.

Die kompletten Unterlagen zum Thema finden sich im Ratsinformationssystem für Bürger*innen unter dem nachstehenden Link: https://ratsinfo.schwerte.de/bi/si0057.php?__ksinr=4346

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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