Aus dem Schwerter Rathaus:
Rückgriffquote - Schwerte landet auf einem Spitzenplatz

Haben gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen engagiert gearbeitet und die drittbeste Rückgriffquote im Regierungsbezirk Arnsberg erreicht: Helene Henneböhle, Petra Becker und Christel Sawatzki (von links) aus dem Sozialamt der Stadt Schwerte.  | Foto: Stadt Schwerte
  • Haben gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen engagiert gearbeitet und die drittbeste Rückgriffquote im Regierungsbezirk Arnsberg erreicht: Helene Henneböhle, Petra Becker und Christel Sawatzki (von links) aus dem Sozialamt der Stadt Schwerte.
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Bronzemedaille für die Stadt Schwerte: Mit einer Rückgriffquote von 28,57 Prozent hat sich die Ruhrstadt im Vergleich mit anderen Städten und Landkreisen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg bestens geschlagen und musste in der Auswertung für das Jahr 2018 nur die Stadt Herdecke (29,13%) und den Landkreis Olpe (30,2%) hauchdünn passieren lassen.

Die Werte kommen aus der Bewirtschaftung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Alle Jahre wieder wird die Hitliste erstellt. Dass Schwerte so gut abgeschnitten hat, wundert den zuständigen Ersten Beigeordneten Hans-Georg Winkler nicht. "Im Sozialamt der Stadt waren sie immer schon gut und fleißig", kommentierte er mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch Bürgermeister Dimitros Axourgos stellte seine Daumen hoch, als er von der Quote erfuhr. "Das ist wirklich ein tolles Ergebnis", sagte er lobend.

Lebenssituation erleichtern
Seit dem 1. Juli 2017 gibt es das so genannte Unterhaltsvorschussgesetz in der Neufassung. Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch. Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebens-jahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2019 monatlich:
• für Kinder von 0 bis 5 Jahren 160 Euro
• für Kinder von 6 bis 11 Jahren 212 Euro
• für Kinder von 12 bis 17 Jahren 282 Euro.


457 Leistungsfälle

In Schwerte gibt es derzeit 457 Leistungsfälle. "Die Zahl ist sprunghaft gestiegen", berichtet Petra Becker aus dem Sozialamt der Stadt. Die Kosten sind entsprechend hoch und lagen 2018 bei rund 1,1 Millionen Euro. 70 Prozent davon tragen Bund und Land. Für Schwerte blieben noch rund 340.000 Euro übrig. Das Geld versuchen Kommunen von den Unterhaltspflichtigen zurückzubekommen. Der Rückgriff ist kein einfaches Unterfangen und erfordert hartnäckiges Engagement. Immerhin kommt die Stadt Schwerte auf 28,57 Prozent und liegt damit deutlich über dem Bundes- und Landesdurchschnitt. "Wir sind schon stolz auf dieses Ergebnis, für das wir viel Herzblut in die Sache stecken", sagt Petra Becker. Immerhin sind so knapp 230.000 Euro zurück zur Stadt geflossen. Davon wurde die Hälfte an Bund und Land abgeführt.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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