Wie städtische Wohnungen nicht nur im Jahr 2011 in 58239 Schwerte / Hansestadt an der Ruhr " gewachsen " sind.

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Laut dem Gebührenbescheid ( Bild Nr. 1 + 2 ) bewohnte jemand eine Wohnung in einem städtischen Haus der Stadt Schwerte. Diese Wohnung bestand aus 1 Zimmer, Flur, Bad/WC und Küche. Die in dem Gebührenbescheid genannte Wohnungsgröße betrug 48, 14 Quadratmeter. In dem Gebührenbescheid hatte sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, weil man die 48,14 Quadratmeter als Euro bezeichnete. Die Größe von 48,14 Quadratmeter kam dem Bewohner " spanisch " vor und er bat um eine Überprüfung der Quadratmeterzahl bei der Stadt Schwerte.

Die Überprüfung fand dann statt und er erhielt von der Stadt Schwerte folgende Mitteilung ( Bild - Nr. 3 ). Die Prüfung hatte Folgendes ergeben : Wohn/Schlafraum umfasst 20,18 Quadratmeter, Badezimmer 3,82 Quadratmeter, Flur 6,36 Quadratmeter und die Küche 7,91 Quadratmeter. Die Gesamtfläche der Wohnung betrug 38,27 Quadratmeter. Also fast 10 Quadratmeter weniger als im Gebührenbescheid ( Bild Nr. 1 + 2 ) berechnet. Zusätzlich führte man dann den Laubengang mit 1,35 Quadratmeter, Waschküche mit 2,82 Quadratmetern ( die Gesamtgröße der Waschküche beträgt ca. 9 Quadratmeter bei 18 Wohneinheiten ) und für den Keller 5,7 Quadratmeter ( er hatte gar kein Auto, Entschuldigung gar keinen Keller ) an. Insofern kam man auf eine Wohnfläche inklusiv Gemeinschaftsfläche von 48,14 Quadratmetern.

Wir halten fest, 38,27 Quadratmeter Wohnfläche und 9,87 Quadratmeter Gemeinschaftsfläche. Jetzt wird es fast schon lustig, wenn der Sachverhalt nicht so ernst wäre und Menschen nicht Geld kosten würde. Angeblich wird die Gemeinschaftsfläche wegen gesetzlicher Vorgaben berechnet. Leider fehlt eine Quellenangabe wegen welcher Gesetze ? Der " absolute Brüller " , für die Gemeinschaftsfläche ( Laubengang, Waschküche und Keller den die Person nicht hatte ) werden dann auch noch Verbrauchsgebühren berechnet, die leider nicht aufgeschlüsselt sind und Heizung, Wasser, Müllabfuhr usw. enthalten. Weder auf dem Laubengang, Waschküche und im Keller gibt es einen Heizkörper, weil da nicht geheizt wird.

In einem Gesamtfazit muss man leider festhalten, da es auch Gebührenbescheide in dem Haus ohne eine Berechnung der Gemeinschaftsfläche gibt, die gesetzlichen Vorgaben für die anteilige Berechnung der Gemeinschaftsfläche nicht genannt werden, hier handelt es sich um reine Willkür und den etwas ärmeren Menschen in der Gesellschaft wird das Geld aus der Tasche " gezogen ". Auch kann ich in diesen Sachverhalt leider keine " vertrauensbildende Maßnahme " in Gebührenbescheide der Stadt Schwerte erkennen.

Aus Datenschutzgründen wurde die Anschrift des Bewohner und der Name des/ der zuständigen Sachbearbeiter/in, das Zeichen und das Kassenzeichen aus den Schriftstücken entfernt.

Autor:

Axel Ehwald aus Schwerte

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