Geisecke: Verrücken von Baken ist verboten

Die Straße „Zum Wellenbad“ ist auf der Höhe des Haus Nummer 7 seit dem 3. November 2016 wegen der Verlegung einer Gasleitung gesperrt.

Da verkehrsgefährdende Hohlräume unter der Fahrbahndecke entstanden sind, ist es laut Stadtverwaltung erforderlich, die Straße weiterhin halbseitig zu sperren. Auf Grund von mehreren Vorfällen weist die Stadt Schwerte darauf hin, dass das Verrücken von Baken ein Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und auch dem entsprechend geahndet wird.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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