Evangelische Landeskirche will keine Beschränkung auf konkrete Personenzahl am Grab
Würdiger Abschied muss möglich sein

Bestattungen in Zeiten von Corona werden zunehmend schwieriger. Foto: Pielorz
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Die Evangelische Landeskirche in NRW sieht zunehmende Probleme bei Bestattungen in Zeiten der Corona-Krise. Sie weist darauf hin: „Die Begleitung von Sterbenden und Trauernden stellt auch in der gegenwärtigen Situation einen Bereich dar, in dem es elementar und vordringlich um die Würde des Menschen geht. Daraus erwächst hier in besonders dringlicher Weise ein Dilemma, denn die Möglichkeit eines menschenwürdigen und tröstlichen Abschieds ist für Sterbende wie Trauernde einmalig und lässt sich nicht vertagen oder verschieben. Zugleich ist ein respektvoller und hilfreicher Umgang mit den betroffenen Menschen angesichts ihrer extremen emotionalen Ausnahmesituation ein Gebot der Humanität.“
Grundsätzlich soll die Zahl der Personen bei Bestattungen begrenzt sein. In Sprockhövel hat das Presbyterium anders als Hattingen entschieden. Eine konkrete Zahl von Angehörigen (in Hattingen fünf Personen) vor allem in der Trauerhalle soll es nicht geben. Damit steht man im Einklang mit der Landeskirche, die eine konkrete Personenzahl bei Bestattungen aus seelsorgerischen Gründen für nicht umsetzbar hält. Wenn möglich, kann eine Trauerfeier auch im Außenbereich stattfinden.
„Sterbende und Trauernde zu begleiten und zu trösten zählt – darin sind wir uns sicher einig – zum Proprium, zu den unbedingt und unter allen Umständen notwendigen Aufgaben der Kirche.
Wenn deshalb – auch in der jetzigen Situation – Trauernde von ihrer Kirche begleitet, im Hören auf das Evangelium und in der Gemeinschaft der Trauernden Abschied von ihren Verstorbenen nehmen wollen und nach ihrem Empfinden der dazu würdige und notwendige Rahmen nicht unter freiem Himmel und am offenen Grab stehend gegeben ist, ist es nach unserem Verständnis unsere Aufgabe, sie in dem Wunsch nach einem würdigen Abschied zu unterstützen. Das vorgeschlagene Verfahren für entsprechende Ausnahmefälle sieht eine Verständigung mit den Hinterbliebenen und eine möglichst klare Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden vor, ebenso einer Anmeldung bei der Ordnungsbehörde und die Sicherstellung aller notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen. Auf diese Weise kann dem Erfordernis des Infektionsschutzes ebenso Rechnung getragen werden wie dem Gebot eines aus Sicht der Trauernden würdigen Abschieds. Die mancherorts verfügte Begrenzung von am Grab versammelte Personen wird diesem Erfordernis unseres Erachtens in vielen Fällen nicht gerecht.“
Weiter heißt es: „Angesichts von Meldungen, nach denen erste Friedhofsgesellschaften aktuell Bestattungen nur noch in Abwesenheit von Angehörigen durchführen (Argument: konsequenter Infektionsschutz) ist es unsere Aufgabe, für die Bedürfnisse von Trauernden und Hinterbliebenen auch öffentlich einzustehen.“
Auch im europäischen Kontext gibt es keine einheitlichen Regeln. „Während Nicht-EU-Bürger an der Einreise in die EU gehindert werden, ist denen, die nachweislich zu einer Beerdigung reisen, die Einreise weiterhin erlaubt.“
Die Landeskirche bemüht sich gegenwärtig im Kontakt mit der Staatskanzlei um allgemeine Regelungen, die in ganz Nordrhein-Westfalen auch angesichts der Pandemie Trauergottesdienste in einem für die Hinterbliebenen angemessenen Rahmen ermöglichen sollen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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