Hachen: Bürgerinitiative wehr sich gegen Änderung des Straßennamens

„Nelliusstraße bleibt Nelliusstraße“: So lautet das Motto der Bürgerinitiative Nelliusstraße in Hachen, die sich gegen eine Umbenennung der Straße wehrt und Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelt.

Anfang September waren die Anwohner in einer Anliegerversammlung über die Umbenennung informiert worden. Der Rat habe diese beschlossen, da der Namensgeber Georg Nellius eine nationalsozialistische Vergangenheit habe, so die BI.
Bis 1975 "Christine-Koch-Straße"
Die Straße hieß bis 1975 „Christine-Koch-Straße“ und wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung vom Rat der Stadt Sundern in Nelliusstraße umbenannt. „Nicht ohne Grund“, heißt es in einer Pressemitteilung der BI: „Georg Nellius (1891 - 1952) war einer der größten Förderer von Christine Koch und damit der plattdeutschen Sprache des Sauerlandes.“ Die Sänger des MGV Eintracht Hachen und des MGV Cäcilia Sundern unter der Leitung von Clemens Tolle hätten in der 60-er Jahren mehrfach Bundespräsident Heinrich Lübke in Bonn ein Geburtstagsständchen gebracht. Sie sangen u.a. „Meyn Duarp“ (Text von Johann Anton henke aus Frettermühle), „Hilleken, stilleken“ und „Vam häogen Astmerg (Texte von Christine Koch) in Sätzen von Georg Nellius.
„Der Stadtrat von 1975 war bestimmt nicht weniger klug als der von 2013, der wohl auf die einseitigen Informationen des bekennenden Linkskatholiken Peter Bürger und seine agitatorischen Absichten hereingefallen ist“, erklären die Sprecher der BI in der Mitteilung. „Neu sind die Erkenntnisse von Herrn Bürger überhaupt nicht, neu ist nur, dass er aus entlegenen Archiven die schlimmsten Texte, die z. T. gar nicht von Nellius sind, in einem Internet-Auftritt gesammelt und ins Netz gestellt hat. Es verlangt schon Toleranz und genaue Kenntnis des damaligen totalitären Hitlersystems, um so etwas fair einzuordnen.“
Die Bürgerinitiative, der mit ca. 50 Mitgliedern nahezu alle Anwohner der Nelliusstraße angehören, hat ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht, um die Namensänderung zu verhindern. Diese wäre schließlich auch mit Kosten für die Anwohner verbunden, so die BI, die von Klaus Baulmann aus Sundern unterstützt wird.
„Georg Nellius hat jedenfalls niemandem bewusst geschadet, keinen Menschen denunziert und sich nicht bereichert, er wollte nur komponieren und singen“, so Baulmann. „Mitgliedschaft in der NSDAP allein ist noch kein strafwürdiges Verbrechen. Knapp sieben Millionen NSDAP-Mitglieder wurden nach 1945 von den alliierten Besatzungsmächten entnazifiziert. Georg Nellius wurde mit 95 Prozent der Betroffenen unter die Entlasteten und Mitläufer (Gruppe 5 und 4) eingestuft. Er gehörte also nicht zu den fünf Prozent Hauptschuldigen (Gr. 1), zu den belasteten Aktivisten (Gr. 2) und den Minderbelasteten (Gr. 3).“ Ausdrücklich distanziert sich die BI vom NS-Regime. „Als Anlieger der Nelliusstraße weisen wir irgendeine Nähe zu rechtsradikalen Tendenzen entschieden zurück. Unsere Sympathien gelten den Parteien der demokratischen Mitte."
Aktuell schreibt Klaus Baulmann auf der Homepage der Bürgerinitiative: „Nun ist es klar: Georg Nellius ist unbelastet. Seit Freitag, 22. November 2013, sind wir im Besitz einer Kopie des Protokolls des Kreisberufungsausschusses Bochum vom 15. 9. 1948, der zweiten und letzten Instanz im Entnazifizierungsverfahren von Georg Nellius (...) Die Entscheidung des Berufungsausschusses, Georg Nellius in die Kategorie V (Unbelastet) einzustufen, wurde am 13. Oktober 1948 vom Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung im Lande Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf bestätigt und ist damit bis heute rechtskräftig“ vollständiger Wortlaut

BI: Kein Grund für Umbennung

„Eine Person im Straßennamen zu nennen ist eine Ehre, ihn wegzunehmen bedeutet eine Entehrung. Wir sehen keinen Grund, einen verdienten sauerländischen Komponisten wie Nellius nach so vielen Jahren zu entehren. Eine Umbenennung ist ebenso unnötig wie überflüssig“, so Baulmann.
Peter Bürger sieht das anders. In einer Mitteilung an die Presse äußerte er am Donnerstag: „Irgendwelche neuartige >Rehabilitationen< kann es - auch in Kenntnis des von offensichtlichen Widersprüchen fast strotzenden Entnazifizierungsdokumentes von 1948 - nicht geben. Die Causa Nellius ist hinsichtlich der Fragestellung einer öffentlichen Namensehrung eindeutig. Es gab nicht etwa nur eine übliche opportunistische Episode Mitte der 1930er Jahre, sondern neben den Hitlerhymnen eine erschreckende Vorgeschichte (mit Hassgesängen) vor 1933 und musikalische „Führer“-Voten des NSDAP-Mitglieds Nellius noch in den 1940er Jahren. Die historischen Forschungsgrundlagen für die Entscheidung des Rates Sundern zur Straßenumbenennung sind schon jetzt in jeder Hinsicht gegeben“ (Stellungnahme unter www.sauerlandmundart.de/daunlots nr.60). Die Hachener Bürgerinitiative kämpft weiter gegen die Umbenennung und ruft auf: „Wir bitten alle Einwohner der Stadt Sundern mit allen ihren Ortsteilen, unser Bürgerbegehren zum Erhalt der Bezeichnung Nelliusstraße bis zum 5. Januar 2014 durch ihre Unterschrift zu unterstützen.“ Teilnahmeberechtigt sind alle wahlberechtigten Bürger ab 16 Jahren, die mindestens seit drei Monaten bei der Stadt Sundern gemeldet sind. Die Anlieger sind sich jedenfalls geschlossen einig: „Mit Hilfe der Bürger der Stadt Sundern bleibt die Nelliusstraße die Nelliusstraße.“

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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