Abschlagszahlungen

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Ratgeber

ENERGIEVERSORGER MÜSSEN ABSCHLÄGE NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH BEMESSEN – GUTHABEN SIND UNVERZÜGLICH ZU ERSTATTEN

Darf ein Energieversorger die monatlichen Abschläge für Strom und Gas unverändert lassen, auch wenn der tatsächliche Verbrauch niedri­ger ist? Nein! – auf diese verbraucherfreundliche Entscheidung weist die Verbraucherzentrale in Schwerte hin. Die Richter des Landgerichts Düs­seldorf (Urteil vom 16. Juli 2014, AZ: 12 O 474/12, nicht rechtskräftig) haben in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Ex­traEnergie GmbH geurteilt, dass künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von...

  • Schwerte
  • 06.08.14
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