Politik
Petition an den Deutschen Bundestag auf Änderung des § 1381 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wie ich im meinem Artikel vom 12.04.16 erwähnte, wurde einer Zahlungspflichtigen für einen Zugewinnausgleich die Prozesskostenhilfe in zweiter Instanz durch das OLG Hamm verweigert. Begründung: Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg. Da die Ausnahmetatbestände für eine Leistungsverweigerung des Zugewinnausgleichs bei weitem nicht alle für den Leistungspflichtigen unzumutbaren Sachverhalte umfassen, werde ich folgende Petition an den Deutschen Bundestag senden. Ich wäre für weitere...