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Die für das Frühjahr 2020 angesetzten Zwischenprüfungen für Auszubildende und Umschüler in IHK-Berufen entfallen ersatzlos.  | Foto: Symbolbild Pixabay

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Zwischenprüfungen für Azubis und Umschüler in IHK-Berufen entfallen ersatzlos

Die für das Frühjahr 2020 angesetzten Zwischenprüfungen für Auszubildende und Umschüler in IHK-Berufen entfallen ersatzlos. Das teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen mit. „Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung als erfüllt. Die Abschlussprüfung Teil 1 wird nachgeholt, sobald es die Situation zulässt“, erläutert Carsten Taudt, Geschäftsbereichsleiter Bildung und Fachkräftesicherung, die bundesweit geltende...

  • Dorsten
  • 18.03.20
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