Betreuung von Pflegebedürftigen

Beiträge zum Thema Betreuung von Pflegebedürftigen

Ratgeber
Wie Hilfen flexibel für Pflegebedürftige in der Krise gehandhabt werden dürfen, darüber informiert auch die Bottroper Verbraucherberatung. Foto: AST

Jetzt noch Entlastungsleistungen nutzen
Frist bei Pflege bis Ende 2020 beachten

Bottrop. Der Countdown läuft: Um die Betreuung von Pflegebedürftigen während der Corona-Pandemie zu erleichtern, können Betroffene bis Ende des Jahres noch Entlastungsleistungen aus dem letzten Jahr und nutzen. Für ambulant gepflegte Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht ein Betrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung, der sich auf einen Jahresbetrag von 1.500 Euro summiert. Normalerweise läuft die Frist zur Abrufung des Geldes aus dem Vorjahr Ende Juni des darauffolgenden Jahres ab....

  • Bottrop
  • 26.11.20
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