Beweislastumkehr bei Stalking

Beiträge zum Thema Beweislastumkehr bei Stalking

Politik

Beweislastumkehr bei Mobbing und Stalking

Kürzlich ist das Sexualstrafrecht verschärft worden unter dem Motto "Wenn Nein, dann nein". Danach macht sich derjenige strafbar, der ein anderes Geschlecht ohne dessen Zustimmung bedrängt, verfolgt oder anfasst. In der Regel ist so etwas nicht zu beweisen, da fast nie Zeugen vorhanden sind. Zwar sind Mobbing und Stalking ein Straftatbestand, es kommt aber aus Beweisnot äußerst selten zur Bestrafung des/der Täter. Hier wäre die Regelung der Beweislastumkehr einzuführen, wie sie teilweise im...

  • Bochum
  • 11.07.16
  • 12
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.