bis Ende Februar einfordern

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Politik
Foto: NGG

NGG-Info: Bis Ende Februar dürfen Gastronomie-Angestellte ihr Weihnachtsgeld nachfordern!

Weihnachtsgeld im Februar: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Gastronomie-Beschäftigten im Kreis Wesel zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung 2015. „Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung bekommen hat. Etliche Chefs der Gastro-Branche ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Hans-Jürgen Hufer. Der Lohncheck lohne sich, so der Geschäftsführer der NGG Nordrhein. Denn bis Ende Februar...

  • Wesel
  • 17.02.16
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