Coronaschutzverordnung NRW

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NRW nutzt Übergangsregelung: Neue Corona-Schutzverordnung bis zum 2. April

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom morgigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien...

  • Kleve
  • 19.03.22
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