Coronaverordnung

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Politik
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Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Marl

Seit gestern gelten in NRW neue Corona-Regeln. Überall dort, wo man keine Maske tragen kann - etwa in der Gastronomie, im Freizeit-Bereich oder beim Sport - gilt nach der neuen Corona-Schutzverordnung 2G-plus. Bedeutet: Man muss geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Eine Ausnahme gibt es für Geboosterte - und für doppelt Geimpfte, die zusätzlich genesen sind, wobei der positive PCR-Test höchsten drei Monate zurückliegen darf. Außerdem gilt eine neue...

  • Marl
  • 17.01.22
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