Coronaverordnung

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Politik
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Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 150 Euro geahndet. Ebenfalls einheitlich bis zum 31. August 2020 verlängert wird die Coronabetreuungsverordnung, die den Vorgaben zu Schul- und Kitabetrieb Rechnung trägt. Insbesondere werden die bereits kommunizierten Bestimmungen zur...

  • Marl
  • 11.08.20
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