Feuerwerk

Beiträge zum Thema Feuerwerk

Ratgeber
Silvester verlief in Gladbeck ohne größere Störungen, so das Ordnungsamt. Foto: Archiv / Braczko

Gladbeck: Nur wenige Beschwerden zu Silvester

Der Jahreswechsel ist in Gladbeck ruhig verlaufen. Es gab nur sehr wenige Beschwerden über beispielsweise das Zünden von Feuerwerkskörpern außerhalb der erlaubten Zeiten. Der Kommunale Ordnungsdienst war an den Brückentagen zwischen Weihnachten und Silvester im gesamten Stadtgebiet im Einsatz und hat die Einhaltung der Regeln kontrolliert. Gregor Wirgs, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung: „Natürlich ist es sehr schwierig, jemanden dabei auf frischer Tat zu ertappen und es kann auch nicht...

  • Gladbeck
  • 03.01.18
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Ratgeber
Alle Jahre wieder: Beim Silvesterfeuerwerk gibt es in Gladbeck klare Regeln. Foto: Archiv

Silvester in Gladbeck: Feuerwerk nur an zwei Tagen erlaubt

Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und damit rückt auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk näher. Die Stadt Gladbeck erinnert daher noch einmal an die Spielregeln bezüglich des Abbrennens und Zündens von Feuerwerkskörpern. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss danach unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) oder der Klasse II (Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) handelt. ...

  • Gladbeck
  • 20.12.17
  • 3
  • 3
Politik

Feuerwerk: Gar keine Kontrollen möglich

Ja, es hat auch in Gladbeck kräftig gekracht und gerummst. Auch an den Tagen, an denen der Gesetzgeber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gar nicht erlaubt. Auf das Verbot hatte auch die Stadt Gladbeck hingewiesen und auf das Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, das bei Verstößen droht. Wer nun gedacht hat, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Jahreswechsel verstärkt Kontrollen in Sachen "Feuerwerk" durchführen würden, liegt aber völlig falsch: In der Woche zwischen Weihnachten und dem Neujahr...

  • Gladbeck
  • 03.01.17
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Überregionales
Foto: Magalski/Lokalkompass Lünen

Feuerwerksverstöße: Nicht nur drohen!

Es wird in den nächsten Tagen wieder überall in Gladbeck knallen und rummsen, denn am 28. Dezember beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern. Offiziell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwar nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, doch an diese Fristen halten sich viele "Knallerfreunde" nicht. Nach dem Motto "Alle Jahre wieder" wird seitens des städtischen Ordnungsamtes stets auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen und auch auf das drohende Bußgeld von bis zu 1.000 Euro....

  • Gladbeck
  • 27.12.16
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