hohe Bareinzahlung besonderer Nachweis

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Ratgeber
Bankenaufsicht fordert ab dem 08. August bei Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro einen besonderen Nachweis über die Herkunft des Geldes. Foto: Pixabay

Ab 10.000 Euro
Bankenaufsicht fordert ab dem 8. August bei hohen Bareinzahlung besonderen Nachweis

Haltern. Ab dem 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro von Privatkunden die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum bindend. Das bedeutet, dass Privatkunden künftig bei Einzahlungen von...

  • Bottrop
  • 06.08.21
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