Keine neuen Windvorrangzonen Haltern

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Politik
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat bereits 2015 auf den Normenkontrollantrag dreier Personen-, bzw. Personengesellschaften den „sachlichen Teilflächennutzungsplan der Stadt Haltern am See zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ für unwirksam erklärt.

Experten äußern sich im Stadtentwicklungsausschuss
Kaum Chancen für neue Windvorrangzonen in Haltern

Haltern. Die ursprünglich angestrebte Planung von neuen Windkonzentrationszonen für das gesamte Halterner Stadtgebiet erscheint nach den Worten von Rechtsanwalt Dr. Paul Lodde und Landschaftsarchitekt Andreas Freese in weiter Ferne. Das machten die beiden Experten am Donnerstag in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sehr deutlich. Letztlich geht es um die Frage, ob Haltern am See genügend substanziellen Raum besitzt, um die Flächen für den Bau von Windkraftanlagen bereitstellen zu...

  • Haltern
  • 12.03.21
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