Ratgeber
Kreis Recklinghausen verlängert Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten
Maskenpflicht in Innenstädten und an belebten Plätzen bleibt bestehen
Kreis RE. Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen. Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit...