NRW Coronaschutzverordnung bis 23.Juni2022

Beiträge zum Thema NRW Coronaschutzverordnung bis 23.Juni2022

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NRW: Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen verlängert

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert. Damit gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin: Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders...

  • Kleve
  • 25.05.22
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