Auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gilt seit Monatsbeginn die Tragepflicht
Stadt bittet um Einhaltung der Maskenpflicht
Die Stadtverwaltung weist die Bürger Neukirchen-Vluyns erneut auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hin: Die Coronaschutzverordnung regelt seit 1. Dezember neu, dass eine Alltagsmaske nicht nur in Geschäften, sondern auch davor, auf dem Weg dahin und auf dazugehörigen Parkflächen gilt. Für Neukirchen-Vluyn besteht die Pflicht also insbesondere im Ortskern Vluyn am Vluyner Platz, der Niederrheinallee und dem Leineweberplatz, in Neukirchen in der Fußgängerzone der Hochstraße und dem Bereich...