Überregionales
Schwerter Rathaus weist auf Anzeigepflicht von Osterfeuern hin
Wie in jedem Jahr weist das Schwerter Rathaus auf die Anzeigepflicht von Osterfeuern nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte“ hin. Danach ist das Abbrennen von Osterfeuern spätestens zwei Wochen vor Gründonnerstag vom Veranstalter schriftlich beim städtischen „Bereich Ordnung“ anzuzeigen. Dabei hat die Anzeige Daten wie Datum, Ort und Dauer des Osterfeuers, Art und Menge des Brennmaterials, Name und Anschrift eines Ansprechpartners,...