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Beiträge zum Thema Prüfungen

Ratgeber
Innungszeichen des Malerhandwerks | Foto: BV Farbe
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Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung im Maler- und Lackiererhandwerk

Im Rahmen der letzten Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Maler/in und Lackierer/in hatten sich die Sozialpartner IG BAU und BV Farbe darauf geeinigt, mit der gestuften Ausbildung auch die bisher bestehenden "Werkerausbildungen" abzulösen. Die Sozialpartner präferieren eine Ausbildung in den geschaffenen Regelberufen. Dies bedeutet, dass gemäß § 64 und § 65 BBiG behinderte Menschen, die eine Ausbildung im Bereich Maler/in und Lackierer/in anstreben, eine Ausbildung zum/zur Bauten und...

  • Düsseldorf
  • 28.01.12
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