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Das Land NRW setzt weitere Lockerungen um. Die Stadt Langenfeld macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Das bedeutet, dass die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden beibehalten werden. | Foto: PR-Symbolfoto: Köhring

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden bleibt
Stadt Langenfeld macht vom "Hausrecht" Gebrauch

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern wird das Land Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Hotspot-Regelung“ für unser Bundesland nicht wahrnehmen und sich an den ab dem 3. April 2022 geltenden, bundesweiten Lockerungen beteiligen. Die Stadt Langenfeld macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Das bedeutet, dass die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden beibehalten werden. Das Land NRW setzt weitere Lockerungen um. Das bedeutet, dass sowohl die...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 04.04.22
Ratgeber
Der Langenfelder Wochenmarkt vor der Corona-Pandemie. | Foto: Symbolfoto zur Verfügung gestellt von: Stadtverwaltung Langenfeld

COVID-19-Update für die Stadt Langendfeld
Langenfeld: Keine Maskenpflicht im Freien und Testung für Kinder und Jugendliche in den Herbstferien

Die am Freitag, 1. Oktober, in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht weitere Lockerungen vor, unter anderem in der Gastronomie (Abstände zwischen den Tischen) und bei der Maskenpflicht im Freien. Dies hat auch Auswirkungen auf die Regelungen auf dem Langenfelder Wochenmarkt, wo seit (Freitag, 1. Oktober 2021) die Maskenpflicht komplett entfallen ist. „Wir empfehlen aber weiterhin, an den Ständen und in der Warteschlange einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wo der Abstand...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 04.10.21
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