Sozialgericht Dortmund

Beiträge zum Thema Sozialgericht Dortmund

Politik

Prozessbevollmächtigte ohne Vollmacht sind nutzlos
Wie der Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis die Sozialgerichte lahmlegt

Es ist jedem freigestellt zu glauben, dass die Erde eine Scheibe ist oder dass sich die Sonne um die Erde dreht. Klimawandel muss niemand ernst nehmen. Man darf auch glauben, dass die Hartz-IV-Regelsätze als Existenzsichernde Grundversorgung ausreichen. Alles ist erlaubt. Aber gegen jede dieser Thesen gibt es begründete Kritik. Die ersten sind bereits widerlegt. Das Bundessozialgericht hat über eine solche Klage um die Höhe der Regelsätze 2017 (B 14 AS 315/18 B) zu entscheiden,  ob die Revision...

  • Essen-Süd
  • 17.08.19
Politik
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Bayrische Landessozialgericht: Analyse & Konzepte auf dem Prüfstand ein weiteres Mal gescheitert

Bereits am 28.03.2018 entschied das Bayrische Landessozialgericht in zwei Entscheidungen L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16  über die Verwertbarkeit eines Konzepts der Hamburger Firma aus dem Jahr 2012 und der Fortschreibung aus 2014 für Stadt und Landkreis Hof und urteilte, dass das Konzept als „nicht schlüssig“ zu verwerfen sei. Betroffen waren die Zeiträume von Februar 2013 bis Mai 2016. Die zunächst angekündigte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht unterblieb, so dass die...

  • Essen-Süd
  • 18.05.18
  • 1
Politik

Frontal 21 bei aufRECHT e.V. in Iserlohn

Zugegeben, ich war nicht wenig überrascht als Anfang Juli eine Anfrage von Frontal 21 an den Verein aufRECHT e.V. herangetragen wurde, ob wir für Interviews bereit stehen würden. Ein paar Telefonate und einige Tage später konnte ich zurückmelden, dass sich mehrere Hartz IV-Opfer bereit erklärt hätten über Ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter Märkischer Kreis und auch dem hiesigen Energieversorger zu berichten. Als erste Anregung für die Themengestaltung war uns mitgeteilt worden:  "Wir suchen...

  • Essen-Süd
  • 28.08.17
  • 3
  • 1
Ratgeber

Es ist einem Anwalt nicht zuzumuten umsonst zu arbeiten - erst PKH bewilligen, dann Verfahren betreiben

"Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen." wikipedia Dieser Zugang zu fachkompetenter anwaltlicher Hilfe...

  • Essen-Süd
  • 11.07.14
  • 1
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