Ratgeber
VEKEHRS-URTEIL LOGISCH FÜR SIE ??
Verstehen Sie dieses Urteil Das wissen sicher nicht alle Verkehrsteilnehmer: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche...