Urteil

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Bewohner von Altenheimen dürfen nur dann untersucht werden, wenn sie einverstanden sind.

Heimbewohner müssen schriftlich einwilligen

Pflegebedürftige Menschen in Altenheimen dürfen nur dann vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) untersucht werden, wenn sie vorher rechtswirksam schriftlich in die Maßnahmen eingewilligt haben. Das hat das Sozialgericht Münster in einer Entscheidung vom 24. Juni 2011 (Az: S 6 P 14/11) geurteilt. Bei der bisherigen Praxis, im Rahmen von Transparenzprüfungen Bewohner ohne wirksame Einverständniserklärung in Augenschein zu nehmen, handele es sich um eine Verletzung des...

  • Unna
  • 26.07.11
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