Verordnung Abbrennen von Brauchtumsfeuern

Beiträge zum Thema Verordnung Abbrennen von Brauchtumsfeuern

Vereine + Ehrenamt
Fotoarchiv © Jürgen Thoms

46 Brauchtumsfeuer brennen an Ostern 2018 in Unna

Abbrennen der Brauchtumsfeuer nur am Karsamstag und Ostersonntag ab 17.00 Uhr zulässig KREISSTADT UNNA  ■ Seit vielen Jahren bemüht sich die Kreisstadt Unna aus ökologischen Gründen darum, die Zahl der Osterfeuer möglichst gering zu halten. Maßnahmen wie z.B. der Zusammenschluss mehrerer Vereine oder Interessengruppen zu einer größeren Veranstaltung haben sich dabei als praktikabel erwiesen. In diesem Jahr konnten daher 46 Osterfeuer genehmigt werden. Die Zusammenlegung von Osterfeuern ist ein...

  • Unna
  • 23.03.18
  • 3
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