Vorratsdatenspeicherung ist wirkungslos

Am 01.03.2011 veröffentlichte das NRW Innenministerium eine Pressemitteilung über die Zentrale Internetrecherche im Landeskriminalamt NRW. Die Zahlen sind durchaus interessant. So wurden von 717 Fällen von Kinderpornografie nur 139 nicht aufgeklärt. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 80%. Leider verschweigt uns der Innenminister die Zahlen für 2008 und 2009, also die Jahre in denen es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab.
Aber ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik des NRW Innenministeriums zeigt uns, das in diesen beiden Jahren die Aufklärungsquote aller Straftaten mit dem "Tatmittel" Internet bei 76,9% bzw. 77,3% lag. In den Jahren davor, ohne Vorratsdatenspeicherung, waren es jeweils über 84%. Wie will man mit diesen Zahlen die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen?

Autor:

Claus Palm aus Unna

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