"Bio"-Energiezentrum-Ausdrücklich erwünscht?

Antwort der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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In einem Artikel einer hiesigen Lokalzeitung über den Fortgang der Planung wird der BM von Xanten u.a. zitiert, wie folgt:“Es sei ausdrücklicher Wunsch des Gesetzgebers, ehemalige militärische Flächen einer vernünftigen Nutzung zuzuführen“. Die Antwort des „Gesetzgebers“, im vorliegenden Fall der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -BfI-), unter Vorlage des Zeitungsartikels ist zwar nahezu übereinstimmend, aber eben nur fast. So ist von „ausdrücklichen Wunsch“ nicht die Rede, sondern nur von „interessiert sein.“ Dass „ausdrücklicher Wunsch“ und „Interesse„ keine gleichlautende Bedeutung ausdrücken, diesen wesentlichen Unterschied kann auch ein Bürger ohne juristische Bildung nachvollziehen. Darüber hinaus erweckt die Aussage des Bürgermeisters im Kontext des Artikels den Eindruck ( beabsichtigt oder unbeabsichtigt? ), der Gesetzgeber fordere geradezu die Errichtung eines „Bio“-Energiezentrums an dieser Stelle. Dies ist aber dem Inhalt des Schreibens der BfI „ausdrücklich“ nicht zu entnehmen.

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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