Hundehaltung ist kein Luxus!?

Wir zahlen Steuer
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Die Hundesteuer muss abgeschafft werden, denn sie ist:

Undemokratisch,
ein anachronistisches Relikt aus einer Zeit, in der in Preußen noch ein König über seine Untertanen herrschte. Die Hundesteuer galt als Luxussteuer, wie die Beschäftigung von Dienstboten, der Besitz eines Klaviers oder die Haltung von Pferden. Sie betraf also weitgehend den Adel, Fürsten und Bischöfe. Der schlichte Bürger war hiervon eher nicht direkt betroffen. Er stellte eher die Dienstboten, als das er welche beschäftigte. Heute wird die Beschäftigung von „ Dienstboten „ durch Steuererleichterung belohnt. Geblieben ist nur die Hundesteuer, als wäre die Haltung eines Hundes immer noch ein fürstlicher Luxus. So ändern sich die Zeiten. Heute werden die „ Wohlhabenden „ entlastet, und die Normalbürger belastet.
Unsozial,
sie nimmt keine Differenzierung nach der tatsächlichen persönlichen Leistungsfähigkeit des Hundehalters vor. So zahlt der Leiter einer Verwaltung dieselbe Hundesteuer wie der Pförtner oder der Rentner mit einer Mindestrente.
Undifferenziert,
egal, ob ich einen Labrador anmelde oder einen Dackel; für beide gilt derselbe Steuersatz.
Ungleich,
weil unter den Haustieren nur Hunde besteuert werden. So bleiben auch exotische und/oder gefährliche Tiere, wie Giftspinnen, Schlangen oder Krokodile in Privathaushalten steuerlich unbelastet.
Unmoralisch,
weil Tierliebe nicht mit einer fiskalischen Steuer belastet werden sollen.
Ungewöhnlich,
während die Haltung von mehreren Kraftfahrzeugen steuerlich begünstigt werden soll, geht die Berechnung der Hundesteuer den umgekehrten Weg. Hier ist nur der erste Hund preiswert, bei den nachfolgenden Hunden steigt die Steuer, jedoch dann für alle Hunde. So kostet der erste Hund in Xanten 72,00 Euro, beim zweiten müssen alle Hunde den erhöhten Satz von 90,00 Euro, also 180,00 Euro und ab dritten den nochmals erhöhten Satz von 100,00 Euro zahlen. Das gibt es bei keiner anderen Steuerart und ist in der Welt einmalig. In den Deutschen Kommunen heißt es nicht: Nimm zwei, bezahl einen, sondern: nimm zwei, bezahl drei!

Darüber hinaus:
· Die Hundesteuer soll ordnungspolitisch wirken, d.h. die Verbreitung dieser Haustiere einschränken, so das Paradeargument der Kommunen. Dies ist aber reine Spekulation. Schließlich konnte bisher keine Verwaltung nachprüfbare Vergleichszahlen zwischen einem Hundebestand mit und einem ohne Hundesteuer vorlegen. Im Gegenteil, trotz Erhebung der Hundesteuer und regelmäßiger Erhöhung, nahm die Zahl der Hunde in Xanten in den letzten Jahren nicht ab, sondern kontinuierlich zu. In Deutschland gibt es zudem keine Hundeplage, die eine Eindämmung durch Steuern rechtfertigen würde. Dies ist allerdings auch keine Aufgabe der Steuer
· Die Abschaffung der Hundesteuer führt zu weniger Bürokratie. Die Verwaltung wird beim Wegfall dieser „ Bagatellesteuer „ entlastet. Sie kann sich dann den wirklich wichtigen Aufgaben in der Stadt widmen.
· Keine Gemeinde ist verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben oder daran festzuhalten. Auch Xanten nicht. Auch, wenn das „ schon immer so gehandhabt „ wurde. Die Erhebung einer Hundesteuer ist eine absolut „ freiwillige „ Leistung., ebenso könnte der Besitz eines Gartenteiches, natürlich gerecht nach Quadratmetern berechnet, besteuert werden.
· Die Besteuerung der Hundehaltung gehört also nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Sie ist eine reine, bequeme Geldbeschaffungsmaßnahme.
Die Hundesteuer ist eine grobe Ungerechtigkeit, von unsozialer Natur und passt insgesamt nicht mehr in unseren heutigen Sozialstaat und unser „ modernes „ Steuersystem. Hundehaltung ist kein Luxus, sondern in vielen Fällen eher die beste„ Medizin „ für den Hundehalter.

In einem ähnlich lautenden Antrag habe ich den Rat/Verwaltung der Stadt Xanten gebeten, die Hundesteuer in Xanten ersatzlos zu streichen.

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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