Im Winter ohne Strom und Gas

Reicht das Geld für Strom und Gas? | Foto: Möhlmeier
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Einen Anstieg der Sperrungen von Strom und Gas in den bundesweiten Haushalten verkündete die Bundesnetzagentur jetzt in ihrem Monitoringbericht 2014. Während RWE als Castrop-Rauxeler Grundversorger von konstanten Zahlen in NRW spricht, nehme man bei der Verbraucherzentrale eine Steigerung wahr, erklärt deren Leiterin Susanne Voss.

Laut Bericht der Bundesnetzagentur ist die Zahl der Stromsperrungen von Haushaltskunden in der Grundversorgung von 312.059 im Jahr 2011 auf 344.798 (2013) gestiegen. Die Anzahl der Unterbrechungen bei der Gaslieferung kletterten von 33.595 (2011) auf 45.890 (2013).
Für Castrop-Rauxel macht der Grundversorger RWE Vertrieb keine Angaben über die Anzahl der Sperrungen, erklärt aber, dass „die Sperrungen und Mahnungen im Verkaufsgebiet in den letzten zwei, drei Jahren nicht zugenommen haben“, so Sprecher Mario Leikop.
Ab einem Rückstand von 100 Euro sei man gesetzlich berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen und Strom oder Gas zu sperren. Zunächst versende man einen ,freundlichen Brief‘, ob die Zahlung vielleicht vergessen worden sei, dann folgten Mahnungen, in denen mitgeteilt werde, dass eine Sperrung geplant sei. Dieser Prozess ziehe sich etwa vier bis fünf Monate hin.
Sollte der Kunde dann immer noch nicht gezahlt haben, „gibt es einen ,gelben Zettel‘ im Briefkasten mit der Ankündigung, dass wir in zwei bis drei Tagen vorbeikommen, um zu sperren“, so Leikop. Dies könne der Kunde etwa durch einen gefaxten Bankbeleg über die Zahlung noch verhindern.
Sind Strom oder Gas erst einmal abgestellt, „muss der komplette ausstehende Betrag auf einmal bezahlt werden. Sonst wird nicht wieder freigeschaltet.“ Zusätzliche Gebühren oder Zinsen fielen für die Kunden meist nicht an. „Es gibt einen Ermessensspielraum. Manchmal verlangen wir eine Kostenpauschale von zehn Euro“, so Mario Leikop.
Er empfiehlt Kunden, sich sofort zu melden, wenn sie merken, dass sie eine Zahlung nicht leisten können. „Dann können wir eine Einigung finden und zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbaren.“
Bei der Verbraucherzentrale helfe man regelmäßig Bürgern, die von einer Sperrung von Strom oder Gas bedroht seien, erklärt Susanne Voss. „Es werden auf alle Fälle mehr.“ Darunter seien viele ALG II-Empfänger.
„Oft sind nicht die monatlichen Abschläge selbst das Problem, sondern die Nachzahlungen.“ Zum Beispiel, wenn jemand krank werde und dadurch mehr gewaschen würde, der Energieversorger aber einen niedrigeren Abschlag angesetzt habe. „Viele Verbraucher achten da gar nicht drauf“, hat Voss festgestellt. Außerdem unterschätzten sie ihren Bedarf, und auch der Zusammenhang zwischen Strom- und Gasverbrauch und den Kosten sei ihnen oft nicht klar.
Die Verbraucherzentrale empfehle einen sicheren Wechsel vom Grundversorger zu einem günstigeren Anbieter. Allerdings erfolge dann eine Schufa-Auskunft. Falle diese nicht günstig aus, „sind die Leute beim Grundversorger gefangen“.
Sparen sei dann über einen sinnvollen Verbrauch, zum Beispiel mit einem Strommessgerät, möglich, so Susanne Voss. Auch biete die Verbraucherzentrale einen Basischeck an, bei dem ein Mitarbeiter vor Ort Spartipps gebe.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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