Tradition Osterfeuer - Vorgaben und Anmeldung

Osterfeuer in Hervest 2014

Während in den Familien die ersten Ostereier ausgeblasen und bunt bemalt das Fest ankündigen, sammeln anderenorts eifrige Helfer Feuerholz für das traditionelle Osterfeuer. Zweige und kräftige Holzscheite sind dabei der Grundstock – Abfälle und brennbarer Müll gehört auf keinen Fall ins Osterfeuer.

Übrigens ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt nur zu Ostern als Brauchtumsfeuer erlaubt. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art auch Baum- und Strauchschnitt nach § 7 Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten. Vor dem Anzünden des aufgeschichteten Holzes sollte man sich versichern, dass nicht Tiere darin Zuflucht gesucht haben.

Osterfeuer müssen bis Montag vor Karfreitag (21. März) beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten, Rathaus, Halterner Straße 5, Tel.: 02362/663754 oder Tel.: 02362/663752 angemeldet werden. Dabei müssen der Ort des Osterfeuers sowie Name und Telefon-Nummer der für das Abbrennen des Osterfeuers verantwortlichen Personen angegeben werden. Auf dorsten.de unter der Rubrik Bürgerservice (Suchbegriff "Ostern" oder "Osterfeuer") kann man sich den Anmeldevordruck für ein Osterfeuer herunterladen. Das Formular kann online ausgefüllt werden. Der Ausdruck muss anschließend an das Ordnungsamt der Stadt Dorsten geschickt werden. (lbau)

Voraussetzungen für ein Osterfeuer

Um das Brauchtumsfeuer nicht zu einer Belastung für Nachbarn und Umwelt werden zu lassen, muss das Feuer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

1. Veranstalter müssen größere Organisationen wie z. B. Kirchengemeinden, Vereine, Ver­bände sein, die eine derartige Veranstaltung für eine größere Teilnehmerzahl durchfüh­ren.

2. Die Veranstaltung muss in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Osterfeiertagen statt­finden (nicht Wochen vorher oder nachher).

3. Auch für Brauchtumsfeuer dürfen nur pflanzliche Abfälle (Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc.) verwendet werden. Das Material muss weitestgehend trocken und frei von Verpackung oder sonstigen Anhaftungen sein.

Um das Ablagern von fremdem Müll, Hausrat, Sperrmüll etc. zu vermeiden, sollte der Grünabschnitt zweckmäßiger Weise erst wenige Tage vor der Veranstaltung zu­sammengetragen werden. Zum Schutz der Kleintiere muss das Feuerungsmaterial am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.

4. Zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig o. ä. genutzt werden. Die Verwendung von Altreifen, Mineralölen und anderen stark rauchentwickelnden oder belastenden Stoffen ist verboten.

5. Der Abstand zu Gebäuden und Anpflanzungen muss groß genug sein, um Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belastungen durch Luftverunreinigungen zu verhindern. Die einzuhaltenden Mindestabstände können beim Ordnungsamt erfragt werden.

6. Der Abrennhaufen darf eine Grundfläche von 5x5 m und ein Gesamtvolumen von 50 m3 nicht überschreiten und muss von einem 15 m weiten Ring umgeben sein, der frei von Schlagabraum und ähnlich brennbaren Stoffen ist.

7. Das Feuer soll nicht zu früh aufgeschichtet werden und ist vor dem Anstecken noch einmal umzuschichten, da oftmals Tiere Unterschlupf in solchen Aufschichtungen suchen.

8. Die Feuer sind dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Aufsichtsper­sonen dürfen die Verbrennungsstätte erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Geeignetes Material zum Löschen des Feuers ist bereitzuhalten.

9. Ein vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem Starkwind oder Windböen unverzüglich zu löschen.

10. Nach Beendigung des Feuers sind Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

Wer noch Fragen zum Osterfeuer hat, wendet sich bitte an das Ordnungsamt unter
Tel.: 02362 / 663754 oder Tel.: 663752 oder an die Umweltabteilung, Tel.: 02362 / 663523.
Wer Fragen zur Entsorgung seiner Grünabfälle hat wendet sich bitte an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten (Tel. 02363 / 665620).

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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