Für den Winterdienst steht EDG parat

Der Winterdienst steht bereit für Streu- und Räumeinsätze, um die Straßen auch bei Eis und Schnee frei zu halten. | Foto: Archiv
  • Der Winterdienst steht bereit für Streu- und Räumeinsätze, um die Straßen auch bei Eis und Schnee frei zu halten.
  • Foto: Archiv
  • hochgeladen von Antje Geiß

Die Temperaturen fallen, die EDG ist für den Winterdienst in Dortmund umfassend vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Straßen zu sorgen. Wenn Schnee oder Glätte angekündigt werde, sind bis zu 200 Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien und arbeiten, wenn nötig, im Dauereinsatz.

Denn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat höchste Priorität. Insgesamt sind 5.000 t Salz sowie 1.000 t Eifellava und 60.000 Liter Salzsole vorrätig, um Engpässe bei der Nachlieferung von Streumitteln zu vermeiden. Bei Schnee und Eis können pro Einsatz 40 Räum- und Streufahrzeuge und 27 Kolonnen-LKW eingesetzt werden.
EDG-Abteilungsleiter Rolf Langensiepen sagt: „In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus Winterdienst. Bei starken und anhaltenden
Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass wir allein aufgrund der Größe der Stadt nicht überall sofort im Einsatz sein können.“

Stufensystem zum Streuen und Räumen

Die Satzung für die Straßenreinigung der Stadt unterscheidet Straßen der Winterdienststufen I, II und III. 1.100 Kilometer Straßen sind den Stufen I und II zugeordnet. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit, denn es sind Hauptverkehrsstraßen, wie die B1, Hellweg, Flughafen-, Stockumer oder Hagener Straße, und Gefahrenpunkte wie Kreuzungen, Brücken oder
Strecken mit starkem Gefälle wie Brandis- und Blickstraße oder Kirchhörder Berg.

Verbindungsstraßen sind Stufe 2

Zu den Straßen der Winterdienststufe II gehören innerörtliche Verbindungsstraßen. Zuständig ist der Winterdienst auch für rund 100 Radwegekilometer und rund 700 Überwege, wie Ampelbereiche und Übergänge.

Stufe III wird nicht gestreut

674 Straßenkilometer der Winterdienststufe III bleiben unbehandelt, denn Nebenstrecken sind aus ökologischen Gründen vom Winterdienst ausgenommen. So wird gemäß dem Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“ ein sparsamer, umweltfreundlicher und effektiver Einsatz von Taumitteln erbracht. Typische Straßen sind Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr, Straßen, die nicht von Bussen und Bahnen genutzt werden.

Gemeinschaftsleistung

„Winterdienst ist eine hochspezialisierte Gemeinschaftsleistung, bei der Umweltschutz groß geschrieben wird. Hilfe erhalten wir zum Beispiel durch Informationen von zuverlässigen Wetterdiensten und durch die moderne Fahrzeugtechnik, die uns bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts und der richtigen Streumenge für die Winterdiensteinsätze unterstützen“,
macht Rolf Langensiepen deutlich.

Gehwege räumen Anwohner

„Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil dazu beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen.“ In der Straßenreinigungssatzung ist eindeutig geregelt, wer in welchen Bereichen für den Winterdienst zuständig ist. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Fahrbahn und Gehweg. Die EDG kümmert sich um die Fahrbahn inklusive Überwege.

Bis 20 Uhr Schnee räumen

Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Zuständig sind also die Haus- bzw. Grundstückseigentümer. Die Erfüllung der Räum- und Streupflicht ist dabei häufig durch den Mietvertrag auf die Mieter vor Ort übertragen. Schnee und Glätte müssen spätestens um 7.00 Uhr beseitigt sein. Erst um 20 Uhr dürfen die Anlieger das Räumen und Streuen einstellen. Tipp: Den Schnee der Gehwege nicht in die Gosse oder auf die Straßen schieben, sondern – soweit möglich – in den Vorgarten schaufeln. Dies verhindert, dass der Schnee vom EDG-Räumfahrzeug von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird.

Vorsicht bei Winterwetter

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten. Auch muss das schnelle Durchkommen
der Winterdienstfahrzeuge jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung; das kostet Zeit. Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann die Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.

Ein Rückblick:

Der Winter 2013/14 war bei der Intensität und beim Streugutverbrauch einer der mildesten Winter seit Bestehen der EDG. Insgesamt wurden im Winterhalbjahr 2013/2014 an 21 Tagen Winterdiensteinsätze gefahren, wobei lediglich an 5 Tagen ein Volleinsatz im gesamten Stadtgebiet erforderlich war.
Dabei wurden 248 Tonnen Streumittel eingesetzt. In der Winterdienstperiode 2014/2015 wurden 35 Einsatztage, darunter 8 Volleinsatztage, gezählt. Einsatztage wie Streumittelverbrauch (rund 1.400 Tonnen Salz und 110 Tonnen Eifellava) lagen deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre mit 50 Einsatztagen und einem Verbrauch von rund 2.460 Tonnen Salz und 850 Tonnen Eifellava.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

22 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.