Der soziale Arbeitsmarkt und der DGB

Seit einiger Zeit versuche ich herauszufinden, wie bei der Gafög Arbeitsverträge gestaltet sind, welche Löhne gezahlt werden und ob sie überhaupt einer Art Kontrolle unterliegen. Ich ging davon aus, dass der Beirat durchaus ein Interesse daran haben könnte, dass Langzeitarbeitslose auch entsprechende Arbeitsstandards innehaben und dies kontrolliert wird.

Nun wird in Gelsenkirchen die „Soziale Teilhabe“, ein Bundesprojekt für Langzeitarbeitslose mit einem fragwürdigen Konzept, umgesetzt. In diesem Konzept sind viele Fragen nicht ausreichend geklärt und müssen noch recherchiert werden. Die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns scheint nicht einmal gewährleistet. Dazu folgt noch ein gesonderter Bericht. Nachfragen bei der Gafög und auch beim Beirat bleiben unbeantwortet. Nun ahne ich, wieso.

Ein aktueller WAZ-Bericht lässt uns wissen, dass der DGB einen sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose fordert.

Wie ich bereits recherchierte, wird bei der „sozialen Teilhabe“ nicht mal in die Arbeitslosenversicherung eigezahlt. Das ist per Gesetz so vorgesehen. Auch wenn ein Langzeitarbeitsloser noch mal einem (voll)sozialversicherten Arbeitsplatz nachgeht, wird diese Zeit nicht angerechnet. Leider war eine Antwort aus dem Bundestag vom Bündnis ´90/Die Grünen nicht sehr hilfreich. Ich erlaubte mir, die Fraktionen der Opposition anzuschreiben. Mir scheint, es wird dauern, Erkenntnisse zu erlangen.

Des Weitern scheint das Konzept der „sozialen Teilhabe“ nicht wirklich darauf ausgerichtet zu sein, Menschen wieder am allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren zu wollen, auch wenn es in der Förderrichtlinie erwähnt wird.

„Daher legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Programm auf, dessen Ziel es ist, soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern“

Zwar befasse ich mich gerade konzentriert mit dem Konzept der „Sozialen Teilhabe“, gehe jedoch davon aus, dass viele weitere Förderprojekte, die sich mit dem sozialen Arbeitsmarkt befassen, ähnlich strukturiert sind. In Gelsenkirchen wird ebenfalls die „Perspektive Arbeit Gelsenkirchen“ ins Leben gerufen.

Aus der WAZ ist zu entnehmen, dass der „Gelsenkirchener Appell“ in dieses Format aufgehen soll. Aus dem Sitzungsplan des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 21.6.2017 ist zu entnehmen, dass es über die „Perspektive Arbeit Gelsenkirchen“ eine Berichterstattung geben wird. Ich bin auf das Protokoll gespannt, um weitere Erkenntnisse zu erhalten. Ansonsten muss eine Anfrage an die Stadtverwaltung erfolgen.

Der DGB ist also für den sozialen Arbeitsmarkt. Ein Markt, auf dem Menschen verwaltet werden – ohne zwingende Tarifbindung, ohne Arbeitslosenversicherung (Soziale Teilhabe), ohne Mitbestimmungsrechte. Will der DGB seine Daseinsberechtigung ganz aufgeben?

Um noch mal auf die Gafög zurückzukommen: Der DGB sitzt im Beirat der Gafög. Nun ist mir auch klar, wieso ich auch vom Beirat keine Antworten erhalte. Nicht klar ist mir nach wie vor, wer denn die Gafög kontrolliert? Hier spielen Kräfte zusammen, die weiterhin für Spekulationen sorgen.

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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