Gefangen im Paragraphen-Dschungel der EU

Eigentlich kaum zu glauben, aber wahr: Sogar die „Europäische Union“ (EU) wirft ein wachsames Auge auf das „Appeltatenfest“, das in Gladbeck seit 1989 traditionell am ersten Wochenende im September gefeiert wird.

Denn gemäß der „EU-Dienstleistungsrichtlinie 123/2006“ muss die Öffentlichkeit über die Festsetzung des Appeltatenfestes als Volksfest informiert werden.

Basierend auf Absatz 1 des Paragraphes 69 der Gewerbeordnung weist die Stadt Gladbeck nun also darauf hin, dass das Appeltatenfest am 1. und 2. September 2012 entsprechend des Paragraphen 60b der Gewerbeordnung als Volksfest festgesetzt und samstags ab 9 bis sonntags 1 Uhr sowie sonntags von 11 bis 22 Uhr im gesamten Stadtgebiet stattfinden wird.

Mein lieber Mann, was für ein Paragraphen-Wahnsinn. Es ist wirklich schon beeindruckend, welch´ wichtige Vorgaben von der „EU“ erlassen werden. Als ob die Gladbecker nicht wüssten, dass am ersten Wochenende das „Appeltatenfest“ wieder zehntausende Besucher anlocken wird.

Aber wo bleibt der Erlass, der den EU-Bürokraten endlich Einhalt gebietet?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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