Machtwort des Landrates: Kirche "St. Elisabeth" wird zum Denkmal

Landrat Süberkrüb hat ein Machtwort gesprochen, das an Deutlichkeit nicht zu überbieten ist: Die Stadt Gladbeck muss die ehemalige Kirche "St. Elisabeth" in Ellinghorst in ihre Denkmalschutzliste aufnehmen.
  • Landrat Süberkrüb hat ein Machtwort gesprochen, das an Deutlichkeit nicht zu überbieten ist: Die Stadt Gladbeck muss die ehemalige Kirche "St. Elisabeth" in Ellinghorst in ihre Denkmalschutzliste aufnehmen.
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Ellinghorst. Landrat Cay Süberkrüb hat ein Machtwort gesprochen und damit zugleich der Gladbecker Politik eine schallende Ohrfeige verpasst: Die ehemalige katholische Pfarrkirche "St. Elisabeth" in Ellinghorst muss in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck aufgenommen werden.

Dies jedenfalls ist die Kernaussage des Schreibens, das Bürgermeister Ulrich Roland jetzt von der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen bekommen hat. Damit reagierte Landrat Süberkrüb auf das bisherige Tauziehen um das ehemalige Gotteshaus. Denn nachdem sich der Gladbecker Kulturausschuss in seiner Sitzung am 22. April 2013 erneut gegen die Aufnahme der "St. Elisabeth"-Kirche in die Denkmalliste ausgesprochen hatte, war der "Landschaftsverband Westfalen-Lippe" bei Landrat Süberkrüb vorstellig geworden und hatte deutlich gemacht, das dass ehemalige Kirchengebäude seitens des Landschaftsverbandes sehr wohl als Denkmal bewertet werde. Daher müsse es zwingend in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck eingetragen werden. Hier habe die Kommune keinen Ermessensspielraum. Und eben dieser Argumentation folgte nun offensichtlich Landrat Süberkrüb und hat die Stadt ganz offiziell angewiesen, das Kirchengebäude förmlich unter Denkmalschutz zu stellen.

Kulturausschuss lehnte Denkmal-Pläne ab

Seitens der Stadt wird als Untere Denkmalbehörde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich in der Vergangenheit stets für die Anerkennung von "St. Elisabeth" als Denkmal ausgesprochen habe. Dieser Meinung hätten sich die Kulturausschuss-Mitglieder in den beiden SItzungen am 21. November 2011 und am 22. April 2013 aber nicht angeschlossen. Vielmehr sei der Ausschuss jeweils der Auffassung der Propsteigemeinde St. Lamberti als Eigentümerin gefolgt, die sich sehr deutlich gegen die Unterschutzstellung des ehemaligen Kirchengebäudes ausgesprochen und stets auch den Denkmalschutzcharakter bestritten habe. Im Laufe des Verfahrens war es der Prosteigemeinde dann aber offensichtlich nicht gelungen, die Argumente des Landschaftsverbandes für eine Unterschutzstellung zu entkräften.

Vielmehr war wohl das Gegenteil der Fall, denn in der Stellungnahme des Landschaftsverbandes heißt es ausdrücklich, dass die Kirche St. Elisabeth "bedeutend für die Geschichte der Menschen ist und diesem Objekt ein spezifischer kulturhistorischer Wert innewohnt".

Pläne für weitere Nutzung liegen schon vor

Für den Erhalt des ehemaligen Gotteshaus hatte sich vor Ort in Ellinghorst eine Bürgerinitiative eingesetzt. Unterstützung gab es vom "Arbeitskreis Stadtbildpflege". Wie das Gebäude künftig genutzt werden kann, steht noch nicht fest. Doch diesbezüglich liegen bereits erste Pläne vor, wobei wohl in erster Linie nun noch finanzielle Fragen auf ihre Beantwortung warten.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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