Körperverletzung nach Beziehungsdrama

Angeklagt ist die Mutter dreier Kinder wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie soll auf ihre einst beste Freundin losgegangen sein, die eine längere Affäre mit ihrem Mann hatte und von ihm schwanger gewesen sein soll.

Weinend sitzt die Frau vor dem Hattinger Amtsgericht. Ihre einst beste Freundin, für den Vorsitzenden Richter Johannes Kimmeskamp keine Unbekannte, sitzt ihr als Nebenklägerin gegenüber. Die Angeklagte soll in einer tätlichen Auseinandersetzung in der Wohnung der einst besten Freundin diese so angegriffen haben, dass sie sich eine Fingerfraktur zuzog. Grund ist die Affäre mit dem Ehemann der Angeklagten.
Die betrogene Ehefrau hat durch mit dem Computer versandte Bilder Wind von der Affäre ihres Mannes mit ihrer 35 jährigen Freundin bekommen. Diese ist selbst Mutter von vier Kindern und soll von dem Ehemann der Angeklagten ein Kind bekommen haben. Dieser bestreitet das allerdings. „Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe mit einem Kumpel gesprochen und der hat gesagt, da wären mehrere Männer im Spiel gewesen.“
Die betrogene Ehefrau jedenfalls wollte Mann und Freundin zur Rede stellen. Zunächst bei sich selbst zuhause, später bei der früheren Freundin in deren Wohnung. Dort eskalierte die Situation. Angeklagte und Ehemann erklären vor Gericht, die frühere Freundin habe mit einer Tasse Tee nach der Angeklagten geworfen, worauf diese mit einer Adventskerze aus dem Adventskranz zurückwarf. Dann soll es zu Tritten und Schägen gekommen sein. „Die hat meiner Frau sogar die Haare ausgerissen“, empört sich der Ehemann im Zeugenstand. Seine Frau sei nicht gewalttätig und habe die Nebenklägerin nicht in den Bauch getreten. Er will sich mit seiner Frau, die nach der Tat im Dezember 2014 noch einmal von ihm schwanger wurde und eine kleine Tochter gebar, versöhnt und die Affäre beendet haben. „Wir bleiben als Familie zusammen“, sagt er klar vor Gericht. Und: „Ich habe einen Fehler gemacht.“

Geliebte erleidet Fingerfraktur

Die Angeklagte gibt die verbale und körperliche Auseinandersetzung zwischen ihr und der Nebenklägerin zu. „Ich war doch völlig durcheinander, als ich von dem Betrug erfahren habe. Ich habe beleidigt und getreten – aber nur vor das Schienenbein.“ Die Nebenklägerin behauptet nämlich im Zeugenstand, sie sei von der Angeklagten auch in den Bauch getreten worden. Außerdem habe ihr die Angeklagte einen Finger gebrochen.
Die Fingerfraktur gibt es tatsächlich und sie ist auch an diesem Tag geschehen, wie ein Attest beweist. Allerdings wollen weder die Angeklagte noch der Ehemann davon etwas mitbekommen haben und Schmerzesausrufe der Nebenklägerin hätte es auch nicht gegeben.
Die Nebenklägerin bleibt bei ihrer Darstellung, sie sei durch die Angeklagte angegriffen worden. Die 35jährige hat selbst bereits mehrere Vorstrafen.
Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ende der Beweisaufnahme die Körperverletzung durch die Angeklagte, die bisher vor Gericht ein unbescholtenes Blatt ist, bestätigt. Die Fingerfraktur als Ergebnis der tätlichen Auseinandersetzung sei indes nicht nachweisbar. Es wird eine Geldstrafe von 900 Euro gefordert.
Die Verteidigung der Angeklagten sieht die erste Körperverletzung durch das Werfen der Teetasse auf seine Mandantin gegeben und ihre Reaktion darauf als Notwehr. Das sieht Richter Johannes Kimmeskamp dann doch anders. Die Fraktur sei aber auch nicht unmittelbar als Ergebnis bewiesen.
Er verurteilt die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 500 Euro.
Schmerzensgeld bekommt die Nebenklägerin nicht.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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